Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2022

Unser Versprechen an Sie - Die wesentlichen Punkte unserer AGB

  • Für jedes Kalenderjahr können Sie frei entscheiden, ob Sie unsere Leistungen weiter in Anspruch nehmen möchten.

  • Maximale Sicherheit: Sie erhalten von uns eine garantierte Mindestauszahlung (Prämienfallschirm). Diese Garantie dient Ihrer Absicherung, unabhängig der Entwicklung der Quotenkurse.

  • Maximale Fairness: Sind sie mit dem Prämienfallschirm für Folgejahre nicht einverstanden, können Sie den Vertrag mit uns kündigen, auch wenn Sie eine längere Vertragslaufzeit gewählt haben.

  • Uns ist Transparenz sehr wichtig und wir setzen uns stets für Sie ein, die besten Preise für die THG-Quote zu erzielen.

  • Wir streben danach Ihnen exzellente Dienstleistungen zu erbringen. Ihre Zufriedenheit ist unsere Priorität und unser Ziel ist es, Ihnen einen ausgezeichneten Service zu bieten.

  • Nutzerfreundlichkeit wird bei uns großgeschrieben. Bei Unklarheiten zu unseren AGBs fragen Sie einfach direkt nach. Unser Team wird sich gerne Ihrer Anfrage annehmen: per Mail info@elektrovorteil.de oder telefonisch +49 (0)89 693 14139.

§1 - Gegenstand der AGB

  1. Die Ecoturn GmbH (im Folgenden „Ecoturn“), stellt eine Plattform (im Folgenden „Plattform“) zur Geltendmachung und Vermarktung des Rechts bezüglich der Treibhausgasminderungsquote für batteriebetriebene Fahrzeuge und Ladepunkte (im Folgenden „THG-Quote“) zur Verfügung. Diese Poolingaktivität (gebündelte Vermarktung) basiert auf der jeweils gültigen Fassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes i.V.m. der jeweils gültigen Fassung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV)
  2. Halter von Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb (im Folgenden „Elektrofahrzeuge“), sowie Betreiber von öffentlichen Ladepunkten im Sinne der Ladesäulenverordnung haben die Möglichkeit, sich auf der Plattform zu registrieren, um ihr Recht auf Geltendmachung und Vermarktung bezüglich der THG-Quote wahrzunehmen.
  3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Zurverfügungstellung der Dienste durch Ecoturn und die Nutzung dieser Dienste und Übertragung von Rechten bezüglich THG-Quoten durch die Plattformnutzer (im Folgenden „Nutzer“). Sie gelten ausschließlich zwischen den Parteien. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Verweise beziehen sich auf Regelungen dieser AGB, sofern sich nichts anderes aus diesen ergibt.


§2 - Registrierung auf der Plattform; Vertragsschluss

  1. Ecoturn bietet sowohl Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (im Folgenden „Privatnutzer“) als auch Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden „Unternehmensnutzer“) die Möglichkeit an, sich auf der Plattform kostenfrei zu registrieren.
  2. Voraussetzung für die Registrierung eines Privatnutzers ist, dass es sich um eine natürliche Person handelt, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die ihren Wohnsitz in Deutschland hat.
  3. Voraussetzung für die Registrierung eines Unternehmensnutzers ist, dass es sich um ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland handelt. Die im Namen des Unternehmensnutzers handelnde Person versichert mit der Registrierung, berechtigt zu sein, für den Unternehmensnutzer handeln zu dürfen.
  4. Die Darstellung der Registrierungsmöglichkeit stellt nur eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots gegenüber Ecoturn dar, sodass der Nutzer gegen Ecoturn keinen Anspruch auf Registrierung hat.
  5. Um sich auf der Plattform zu registrieren, muss der Nutzer die in der Eingabemaske abgefragten Informationen eingeben. Sodann muss er die Schaltfläche „Registrierung absenden“ betätigen und die Geltung der AGB bestätigen.
  6. Ecoturn bestätigt die Registrierung per E-Mail. Dadurch kommt ein Vertrag zwischen Ecoturn und dem Nutzer auf der Basis dieser AGB zustande. Der Vertrag beginnt mit Bestätigung der Registrierung durch Ecoturn zu laufen und läuft unbefristet.
  7. Nach der Erstellung des Accounts muss der Nutzer seine angegebene E-Mail-Adresse durch Öffnen eines Bestätigungslinks bestätigen.
  8. Durch den Abschluss des Vertrages berechtigt der Nutzer Ecoturn, übertragene THG-Quote(n) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte zu vermarkten. § 5 Ziff. 1 ist zu beachten.
  9. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Abschluss des Vertrages. Ecoturn ist insbesondere berechtigt, das Angebot des Nutzers ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder nicht anzunehmen.


§3 - Rechte, Pflichten und Haftung des Nutzers

  1. Der Nutzer erhält auf der Plattform die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge und/oder öffentliche Ladepunkte anzumelden.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen sowie für die Aktualität und Richtigkeit seiner Daten zu sorgen, und muss insbesondere über das Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote verfügungsbefugt sein (vgl. § 1 Abs. 1 und 2).
  3. Durch das Hochladen des Fahrzeugscheins tritt der Nutzer das Recht zur Vermarktung der THG-Quote an Ecoturn ab. Daher muss der Nutzer sicherstellen, dass die THG-Quote nicht bereits an einen Dritten abgetreten wurde. Der Nutzer ist verpflichtet sicherzustellen, dass die THG-Quote des angemeldeten Elektrofahrzeugs ab dem Zeitpunkt der Anmeldung bis zum Ablauf des Abtretungszeitraums weder an einen Dritten verkauft wird, noch das Recht zur Vermarktung der THG-Quote an einen Dritten abgetreten wird.
  4. Der Nutzer ist nicht berechtigt, sich mehrfach mit unterschiedlichen persönlichen Daten zu registrieren. Soweit der Nutzer die Anmeldung einmal in seiner Eigenschaft als Unternehmer iSv. § 14 BGB und einmal als Verbraucher iSv. § 13 BGB vornimmt, ist dies ausdrücklich gestattet.
  5. Dem Nutzer ist es verboten, von seinem Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für denselben Zeitraum mehrfach Gebrauch zu machen.
  6. Der Nutzer haftet für sämtliche Schäden, die Ecoturn dadurch entstehen, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat.
  7. Der Nutzer führt keinen Missbrauch oder Betrug über seinen Account durch oder schadet dem Anbieter auch nicht in anderer Weise durch die Nutzung.
  8. Teilt das Umweltbundesamt Ecoturn mit, dass für ein Fahrzeug und/oder einen Ladepunkt des Nutzers in einem Kalenderjahr bereits einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen als Ecoturn das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote übertragen wurde, so ist Ecoturn berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug bzw. den Ladepunkt zu verweigern.
  9. In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der Nutzer Ecoturn die erforderlichen Informationen unverzüglich übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.


§3a - Zusätzliche Pflichten des Nutzers als Ladepunktbetreiber

  1. Ist der Nutzer Betreiber eines Ladepunktes und beabsichtigt, die sich hieraus ergebende THG-Quote über die Plattform von Ecoturn zu vermarkten, gelten zusätzlich zu den Pflichten in § 3 die folgenden Bestimmungen (Ziff. 2.bis 6.)
  2. Betreiber eines Ladepunktes (i.S.v. § 2 Nr. 8 LSV) ist jede natürliche oder juristische Person, die unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunktes ausübt. Der Ladepunktbetreiber hat dafür zu sorgen, dass am Ladepunkt ein punktuelles Aufladen ermöglicht wird. Die Regelung setzt nicht das Eigentum an einem Ladepunkt voraus. Dabei ist auch die Einbindung von Dienstleistern auf Seiten des Betreibers zugelassen, ohne dass er seine Rolle als Betreiber des Ladepunktes verliert.
  3. Ein Ladepunkt ist dann öffentlich zugänglich, wenn der Zugang oder der Erwerb einer Zutrittsberechtigung jedem potenziellen Nutzer möglich ist (vgl. § 2 Nr. 5 LSV). Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunktes hat dafür Sorge zu tragen, dass er seine Anzeige- und Meldepflichten nachkommt. Sofern eine Veröffentlichung der Ladeeinrichtungen im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur für die Generierung der THG Quote erforderlich ist, wird der Ladepunktbetreiber diese vornehmen.
  4. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem BImSchG kann der Betreiber Ecoturn als Dritte im Sinne von § 37a Abs. 6 BImSchG zur Vermarktung der THG-Quote bestimmen.
  5. Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunktes muss Aufzeichnungen führen über den genauen Standort der Ladepunkte, sowie die Energiemenge in Kilowattstunden des entnommenen Stroms zur Nutzung durch elektrisch betriebene Straßenfahrzeuge und den Zeitraum, in dem die Strommenge entnommen wurde, sofern dieser Zeitraum nicht das gesamte Verpflichtungsjahr umfasst. Ferner ist für den Ladepunkt die Anzeige des Ladepunktbetreibers an die Bundesnetzagentur zu belegen. Diese Daten müssen bei der Registrierung des jeweiligen Ladepunktes auf der Plattform von Ecoturn hochgeladen werden.
  6. Wenn die Anmeldung des öffentlich zugänglichen Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur durch Ecoturn stattfindet, dann handelt Ecoturn ausschließlich als Bote für die Erklärungen des Nutzers. Falls die Erklärungen des Nutzers unrichtig sind und auf dieser Grundlage Ansprüche ggü. Ecoturn GmbH geltend gemacht werden, ist Ecoturn berechtigt, den Nutzer in Regress zu nehmen.


§4 - Anmeldung eines Elektrofahrzeugs

  1. Anmeldeberechtigt sind solche Elektrofahrzeuge, deren Zulassungsbescheinigung Teil I (Im Folgenden: „Fahrzeugschein“) gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung bei der Kraftstoffart oder Energiequelle die Angabe „Elektro“ ausweist (Code: 0004)
  2. Die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs durch Privatnutzer erfordert, dass der Privatnutzer auf dem Fahrzeugschein als Halter des Elektrofahrzeugs eingetragen ist, oder dass der Privatnutzer ausdrücklich durch den Halter für die Anmeldung des jeweiligen Elektrofahrzeuges bevollmächtigt wurde.
  3. Die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs durch Unternehmensnutzer erfordert, dass der Nutzer berechtigt ist, für das Unternehmen handeln zu dürfen.
  4. Zur Anmeldung muss der Nutzer eine beiderseitige, gut lesbare Ablichtung seines Fahrzeugscheins auf der Plattform hochladen.
  5. Die Anmeldung erfolgt, in dem der Nutzer das Hochladen des Fahrzeugscheins für das jeweilige Fahrzeug durch Klicken auf den Button „Fahrzeugschein hochladen“ bzw. "Sammelupload" (nur für Unternehmensnutzer) bestätigt. (=Vertragsangebot des Nutzers).
  6. Die Anmeldung kann bis zum 11. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres erfolgen; spätere Uploads werden von Ecoturn für das jeweils aktuelle Verpflichtungsjahr abgelehnt.
  7. Ecoturn wird die zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere den Fahrzeugschein, mit einem für Ecoturn zumutbaren Aufwand prüfen, z.B. durch IT-gestützte Auswertungsprozesse, und den Nutzer über den Ausgang der Prüfung informieren.
  8. Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch die Übermittlung einer Vertragsbestätigung an den Nutzer. Für jedes einzelne Elektrofahrzeug kommt unter diesen Voraussetzungen ein einzelner Vertrag zustande. Ecoturn behält sich vor, das Vertragsangebot ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Über die Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots wird Ecoturn den Nutzer unverzüglich, spätestens binnen 10 Werktagen informieren. Bis dahin ist der Nutzer an sein Angebot gebunden.


§4a - Anmeldung eines Ladepunktes

  1. Voraussetzung für die Anmeldung eines Ladepunktes und die entsprechende Vermarktung der THG-Quote ist die Registrierung des jeweiligen Ladepunktes auf der Plattform von Ecoturn. Durch die Registrierung des Ladepunktes wird noch keine THG-Quote übertragen. Bei der Registrierung eines Ladepunktes sind der Betreiber des Ladepunktes sowie der genaue Standort anzugeben. Ist der Nutzer nicht selbst Betreiber des Ladepunktes, bestätigt der Nutzer bei der Registrierung, dass er mit Verfügungsbefugnis des Betreibers handelt. Der Nutzer legt auf Anfrage von Ecoturn einen Nachweis über die Verfügungsbefugnis vor. Der Nutzer bestätigt mit der Registrierung auf der Plattform von Ecoturn, dass es sich um einen öffentlich-zugänglichen Ladepunkt i.S.v. § 2 Nr. 5 LSV handelt. Der Nutzer bestätigt außerdem, dass der Ladepunkt die Voraussetzungen der LSV erfüllt. Erforderlich ist insbesondere eine Anzeige des Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur (§ 5 LSV). Auf Anfrage von Ecoturn übermittelt der Nutzer eine Bestätigung der Anzeige bei der Bundesnetzagentur.
  2. Die Anmeldung von Ladestrom bezieht sich immer auf eine konkrete Strommenge, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Vergangenheit (nachfolgend: „Ladezeitraum“) an einem registrierten Ladepunkt abgegeben worden ist. Der Ladezeitraum kann kürzer sein als ein Kalenderjahr. Der Nutzer kann für registrierte Ladepunkte beliebig viele Ladezeiträume anmelden. Angemeldete Ladezeiträume für einen registrierten Ladepunkt dürfen sich jedoch nicht überschneiden. Der in einem Kalenderjahr abgegebene Ladestrom kann während des Kalenderjahres oder spätestens bis zum 28.01. des Folgejahres angemeldet werden.
  3. Die Anmeldung von Ladestrom (=Vertragsangebot) erfolgt durch die Übermittlung aller nachfolgend genannten Informationen:
  4. entnommene Strommenge
  5. Zeitraum, in dem die Strommenge entnommen wurde.
  6. Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch die Übermittlung einer Bestätigung an den Nutzer, dass die Einreichung der relevanten Unterlagen beim Umweltbundesamt erfolgreich durchgeführt wurde. Ecoturn behält sich vor, das Vertragsangebot ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Über die Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots wird Ecoturn den Nutzer spätestens binnen 30 Werktagen informieren. Bis dahin ist der Nutzer an sein Angebot gebunden.
  7. Der Nutzer legt auf Anfrage von Ecoturn Nachweise über die entnommene Strommenge vor.


§5 - Übertragung des Rechts auf Vermarktung

  1. Der Nutzer überträgt mit dem Upload seines Fahrzeugscheins bzw. der Anmeldung des Ladepunktes und der Angabe der hierüber bezogenen Strommenge („Ladepunkt-Bestätigung“) sämtliche Rechte im Hinblick auf die Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für das im jeweiligen Fahrzeugschein genannte Fahrzeug bzw. den Ladepunkt für einen definierten Übertragungszeitraum (nachfolgend Zeitraum). Der Zeitraum, für den die Übertragung erfolgt, richtet sich nach § 8 Abs. 1.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, die THG-Quote für den Zeitraum weder an einen Dritten zu verkaufen noch das Recht zur Vermarktung der THG-Quote an einen Dritten abzutreten.
  3. Mit der Anmeldung des Elektrofahrzeugs bzw. des Ladepunktes stimmt der Nutzer der notwendigen Anmeldung der abgetretenen THG-Quote sowohl beim Umweltbundesamt als auch der Anmeldung und Anträgen bei sonstigen Behörden, und der Übermittlung Fahrzeugscheins bzw. der Ladepunkt-Bestätigung sowie der Daten des Nutzers an Dritte ausdrücklich zu.
  4. Ecoturn wird die nach § 5 Abs. 1 übertragenen Rechte im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung Abnehmern zur weiteren Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote anbieten.
  5. Ecoturn wird sich pflichtgemäß bemühen, dieses Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote zu einem möglichst hohen Preis zu vermarkten bzw. zu verwerten. Dabei steht es im ausschließlichen Ermessen von Ecoturn, über den Preis, den Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Vermarktung bzw. Verwertung des Rechts zu entscheiden. Ecoturn hat insbesondere keinen Einfluss auf die Preisdynamik im Treibhausgasminderungsmarkt.
  6. Die erfolgreiche Geltendmachung und Vermarktung des Rechts hinsichtlich der THG-Quote hängt unter anderem davon ab, dass die zuständige Behörde das Bestehen des Rechts bestätigt.
  7. Ecoturn verpflichtet sich, die Beantragung der THG-Quote bei der hierfür zuständigen Behörde (derzeit Umweltbundesamt) binnen eines Zeitraums von 4 Wochen beginnend mit dem Ablauf der Widerrufsfrist vorzunehmen.


§6 - Auszahlung des Erlöses

  1. Der Nutzer erhält von Ecoturn für die Übertragung seines Rechts auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote eine Vergütung, welche sich aus der gewählten Prämienoption ergibt. Die Einzelheiten zur Prämienhöhe und -auszahlung ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Prämienoption im Rahmen der Anmeldung und werden dem Nutzer in seinem persönlichen Kundenprofil ausgewiesen. Je nach gewählter Prämienoption hängt die genaue Höhe der Vergütung vom Vermarktungspreis der gebündelten Quoten ab, abzüglich der von Ecoturn bei Vertragsschluss angegebenen Aufwandspauschale ergibt. Die Aufwandspauschale beträgt - außer im Fall einer Direktzahlung nach § 6 a - maximal 15% des erzielten Gesamterlöses der Vermarktung. Bei Unternehmensnutzern ergibt sich die Vergütung zusätzlich etwaigen gesetzlichen Steuern.
  2. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Fahrzeugklasse des angemeldeten Elektrofahrzeugs (laut Fahrzeugschein) bzw. der über den Ladepunkt bezogenen Strommenge und bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung des Elektrofahrzeugs bzw. des Ladepunktes. Die Höhe der Vergütung entspricht mindestens der Höhe der Vergütung, die im Zeitpunkt der Anmeldung des Elektrofahrzeugs bzw. des Ladepunktes des Nutzers auf der Plattform angeboten wird.
  3. Der Marktpreis für die THG-Quote kann sich für die zukünftigen Vertragsjahre ändern. Daher kann auch der Prämienfallschirm (garantierter Auszahlungsbetrag) geringer ausfallen. Ecoturn weist den Nutzer rechtzeitig auf den Beginn des neuen Übertragungszeitraumes und den dann gültigen Prämienfallschirm hin. Ist der Nutzer mit der Höhe des Prämienfallschirms nicht einverstanden, steht dem Nutzer bis zum 30.12. des laufenden Übertragungszeitraums ein Sonderkündigungsrecht für die folgenden Übertragungszeiträume zu.
  4. Bezugspunkt der Vergütung und des Prämienfallschirms ist der für die jeweilige Fahrzeugklasse einschlägige Schätzwert der anrechenbaren energetischen Menge elektrischen Stroms für ein reines Batterieelektrofahrzeug gemäß § 7 Abs. 3 38. BImSchV (nachfolgend „Schätzwert“), der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Wird während des Abtretungszeitraums ein neuer Schätzwert für die Fahrzeugklasse des Nutzers veröffentlicht, so ist dieser neue Schätzwert Grundlage für die Berechnung der Vergütung und des Prämienfallschirms für das Kalenderjahr, für das der neue Schätzwert gilt. Ändert sich der Schätzwert, so ändert sich die Höhe der Vergütung und des Prämienfallschirms allein im Verhältnis des alten zum neuen Schätzwert. Sollte sich die Höhe der Vergütung und des Prämienfallschirms durch die neuen Schätzwerte verringern, wird dies dem Nutzer unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Veröffentlichung der neuen Schätzwerte im Bundesanzeiger mitgeteilt.
  5. Ecoturn bestätigt dem Kunden nach Vertragsschluss und Kenntniserlangung der maßgeblichen Berechnungsparameter die Mindestvergütung (Prämienfallschirm).
  6. Ecoturn ist berechtigt, für einzelne Kalenderjahre eine zusätzliche Bonuszahlung anzubieten. Die Höhe der Bonuszahlung wird dem Nutzer im Zeitpunkt der Anmeldung des Elektrofahrzeugs oder Ladepunktes bzw. deren Verlängerung angezeigt. Der Nutzer kann die Höhe der Bonuszahlung für jedes angemeldete Elektrofahrzeug bzw. jeden angemeldeten Ladepunkt in seinem Account einsehen.
  7. Ecoturn wird die Vergütung maximal zwei Wochen nach erfolgreicher Zertifizierung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt auf das vom Kunden bei Vertragsschluss angegebene Bankkonto auszahlen.
  8. Im Fall, dass Ecoturn berechtigterweise annehmen darf, dass die THG-Quote aufgrund unrichtiger Angaben des Nutzers in Bezug auf das angemeldete Kraftfahrzeug bzw. den angemeldeten Ladepunkt (insbesondere das Fehlen des Kriteriums der „Öffentlichkeit“ nach der Ladesäulenverordnung) beruht, ist Ecoturn berechtigt, von einem Verkauf der THG-Quote nach Abs. (6) bzw. einer Auszahlung der Vergütung an den Nutzer so lange abzusehen, bis der Nutzer durch Vorlage geeigneter Informationen und Unterlagen nachgewiesen hat, dass die THG-Quote aufgrund wahrheitsgemäßer Angaben generiert wurde. Im Falle solcher berechtigten Verdachtsmomente wird Ecoturn den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.
  9. Abrechnungen erfolgen in Form von Rechnungsgutschriften.
  10. Auszahlungen werden unter Verwendung der vom Nutzer im Account hinterlegten Daten getätigt. Ecoturn übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten und ist entsprechend nicht haftbar, falls diese Daten fehlerhaft sind.
  11. Abtretungen von Ansprüchen auf Vergütung des Nutzers aus dem Account bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung durch Ecoturn.



§6a - Direktzahlung

  1. Wählt der Nutzer ein Auszahlungsmodell mit „Direktzahlung“, so wird die Zahlung binnen 3 Tagen (Werktage außer Samstag) nach Annahme des Antrags durch Ecoturn und positiver Formalprüfung der vom Nutzer angegeben Daten angewiesen.
  2. Falls bei Vertragsabschluss dem Nutzer in der Eingabemaske verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten angezeigt werden, steht es ihm frei, eine Option auszuwählen. Ecoturn ist nicht verpflichtet, alle Auszahlungsmöglichkeiten dem Nutzer anzubieten.
  3. Die Option der Direktzahlung wird nur angeboten, soweit der Nutzer auf sein Widerrufsrecht verzichtet und der sofortigen Ausführung des Vertrags zustimmt. Eine Direktzahlung ist aus Gründen der Betrugsprävention grundsätzlich nur möglich, wenn Fahrzeughalter und der Inhaber des vom Nutzer angegeben Auszahlungskonto übereinstimmen. Bei auffälligen, widersprüchlichen Angaben sieht Ecoturn vor die Direktzahlung abzulehnen und die Auszahlung auf den Standard-Tarif umzuwandeln. Der Nutzer wird per E-Mail darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
  4. Ecoturn behält sich das Recht vor, bei Auszahlung ohne Berechtigung oder Nichterfüllung der Voraussetzungen eine Aufwandspauschale von 50,00 EUR pro unberechtigt eingereichtes Elektrofahrzeug geltend zu machen. Die Geltendmachung dieser Kosten berührt andere Schadenspositionen nicht. Wenn ein Nutzer mehr als ein Elektrofahrzeug für die Direktzahlungsoption anmeldet, behält sich Ecoturn das Recht vor, nach dem zweiten Elektrofahrzeug eine individuelle Prüfung durchzuführen.
  5. Falls der Nutzer sich bei der Registrierung für die Option der Direktzahlung entscheidet, ist eine auf Anfrage von Ecoturn eine Legitimation erforderlich. Der Nutzer wird dabei aufgefordert, ein Foto seines Personalausweises oder Reisepasses hochzuladen, welches Vorder- und Rückseite umfasst, um seine Identität zu verifizieren. Nach Erhalt des positiven Bescheids des Umweltbundesamts werden die Daten des Nutzers gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Verifikation ist stets persönlich durchzuführen und kann nicht auf einen Dritten übertragen werden.


§7 - Vertragslaufzeit; Kündigung

  1. Der Vertrag über die Nutzung der Plattform von Elektrovorteil.de wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Für die Übertragung der THG-Quote gilt § 7 (3) und § 8. Hinsichtlich der Übertragung der THG-Quote findet über die vom Nutzer gewählte Abtretungsdauer hinaus keine automatische Vertragsverlängerung statt, der Nutzer kann für jeden Übertragungszeitraum entscheiden, ob er die Leistungen von Ecoturn in Anspruch nehmen möchte.
  2. Ecoturn steht das Recht auf außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer entgegen § 3 Abs. 2 wahrheitswidrige Angaben getätigt hat und/oder über das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der jeweiligen, von ihm angemeldete THG-Quote nicht verfügungsbefugt war.
  3. Die Beendigung der Nutzungsvereinbarung der Plattform lässt die Laufzeit der Abtretung (§ 8 (1)) unberührt


§8 - Übertragungszeitraum; Abmeldung des Elektrofahrzeugs und/oder Ladepunktes bei Ecoturn

  1. Der Nutzer meldet ein oder mehrere Elektrofahrzeuge bzw. Ladepunkte auf der Plattform zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote an. Diese Anmeldung erfolgt für die im Rahmen des Anmeldeprozesses vom Nutzer ausgewählte Dauer („Laufzeit“). Die jeweilige Geltendmachung und Übertragung erfolgt stets für ein Kalenderjahr („Übertragungszeitraum“). Die Laufzeit umfasst dabei mindestens ein Übertragungszeitraum. Daher treten Sie z. B. mit einer zwölfmonatigen Laufzeit die THG-Quote für das Jahr des Vertragsschlusses und für das darauffolgende Jahr ab und Sie erhalten für jedes Jahr eine eigene Prämienzahlung.
  2. Dem Nutzer steht das Recht zu, das auf der Plattform angemeldete Elektrofahrzeug bzw. den angemeldeten Ladepunkt abzumelden. Der begonnene Übertragungszeitraum bleibt von dieser Abmeldung unberührt; der auf den laufenden Übertragungszeitraum folgende Übertragungszeitraum wird von Ecoturn in diesem Fall nicht begonnen („Kulanz-Sonderkündigungsrecht“).
  3. Der Nutzer ist zur unverzüglichen Meldung an Ecoturn verpflichtet, sofern er nicht mehr Halter des Fahrzeugs und/oder Betreiber des Ladepunktes ist. Wird während eines Übertragungszeitraumes die Zulassung eines Fahrzeugs auf einen Dritten übertragen, ist der ursprüngliche Inhaber der Zulassung verpflichtet, diesen Dritten darauf hinzuweisen, dass für den laufenden Übertragungszeitraum eine Übertragung der THG-Quote an Elektrovorteil erfolgt ist. Ist der Nutzer nicht Inhaber der Zulassung für das gegenständliche Fahrzeug, hat der den tatsächlichen Inhaber der Zulassung auf diese Verpflichtung hinzuweisen.
  4. Der Nutzer kann die Laufzeit um ein weiteres Kalenderjahr verlängern (nachfolgend „Verlängerung“), um für dieses Kalenderjahr die Vergütung nach Maßgabe von §6 zu erhalten. Eine bereits erfolgte Verlängerung kann bis zum 28.12. eines Jahres deaktiviert, mithin auf das laufende Kalenderjahr beschränkt werden. Mit der Verlängerung bestätigt der Nutzer, dass die Daten des Fahrzeugs, für das die Verlängerung erfolgt, unverändert geblieben sind und er weiterhin zur Inanspruchnahme der THG-Quote berechtigt ist. Ebenso akzeptiert der Nutzer die zu diesem Zeitpunkt geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Elektrovorteil.de.
  5. Der Anbieter wird den Nutzer vor Ablauf des Zeitraums auf die Möglichkeit der Verlängerung aktiver Fahrzeuge und Ladepunkte hinweisen.


§9a - Freunde-Werben-Freunde

  1. Der Privatnutzer kann über die Plattform weitere Halter von Elektrofahrzeugen bzw. Betreiber von Ladepunkten als Nutzer der Plattform werben (nachfolgend „Freunde“). Der Privatnutzer kann dazu auf der Plattform einen Einladungslink generieren. Der Einladungslink darf an Dritte geteilt werden.
  2. Ein Privatnutzer darf so viele Freunde als Nutzer werben, wie er möchte - jedoch jeden Freund nur einmal.
  3. Die erfolgreiche Werbung eines Freundes erfordert kumulativ folgende Punkte:
  4. Der Freund muss sich über den generierten Einladungslink des Privatnutzers auf der Plattform erstmals registrieren. Wenn die Registrierung nicht über den Einladungslink des werbenden Privatnutzers erfolgt, kann keine Zuordnung der Registrierung zum werbenden Privatnutzer mehr vorgenommen werden. Eine nachträgliche Zuordnung ist nicht möglich.
  5. Der Freund muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Registrierung ein Elektrofahrzeug und/oder einen Ladepunkt nach Maßgabe der Ziff. 3. auf der Plattform angemeldet haben.
  6. Die THG-Quote des angemeldeten Elektrofahrzeugs und/oder Ladepunkts des Privatnutzers muss durch Ecoturn verkauft worden sein.
  7. Für eine erfolgreiche Werbung i.S.v. §9 Abs. 3 a) bis c) hat der Privatnutzer einen Anspruch auf einen Freunde-Werben-Bonus. Die Höhe des Freunde-Werben-Bonus ist variabel und ergibt sich aus den Angaben auf der Plattform im Zeitpunkt der Registrierung des Freundes. Die Auszahlung des Freunde-Werben-Bonus erfolgt nach Maßgabe §6.
  8. Der Anspruch auf den Freunde-Werben-Bonus i.S.v. §9 Abs. 4 entsteht nicht, wenn der Privatnutzer oder der Freund seinen Account innerhalb des Zeitraums der §9 Abs. 3 b) löscht oder der Account vom Anbieter in dem Zeitraum nach §9 Abs.3 b) gelöscht wird.
  9. Privatnutzer dürfen nicht im gleichen Haushalt wie der geworbene Freund wohnen.
  10. Aus Datenschutzgründen zeigt Ecoturn dem Privatnutzer keine persönlichen Informationen (z.B. Nachnamen, E-Mail-Adresse) zu geworbenen Freunden und gibt diese auch auf Nachfrage nicht an.
  11. Ecoturn ist berechtigt, den Freunde-Werben-Bonus nicht gutzuschreiben und den Privatnutzer von der Plattform auszuschließen, sofern diese AGB nicht eingehalten werden. Dies gilt insbesondere, sofern der Verdacht besteht auf: Selbstempfehlungen und Mehrfachanmeldungen; Verbreiten und Spammen des Einladungslinks auf öffentlichen Seiten z.B. auf Partnerseiten, auf Sozialen Netzwerken, in Foren etc.; Keyword-Bidding mit dem Ziel, Traffic auf Webseiten mit dem Einladungslink zu generieren und auf unsere Domain weiterzuleiten; Werben von Fake-Accounts, sowie jeglichen Handlungen, die von uns als nicht im Sinne des Freunde-Werben-Freunde-Programms eingeordnet werden.
  12. Ecoturn ist berechtigt, das Freunde-Werben-Freunde Programm i.S.v. §9 Abs. 1. bis 8. jederzeit zu beenden.


§9b - Vermittlungsprogramm für Unternehmensnutzer

  1. Gegenüber Unternehmensnutzern vermarktet Ecoturn das Freunde-Werben-Freunde Programm mit der Bezeichnung „Vermittlungsprogramm“, das eine vollumfängliche kommerzielle Nutzung eines Einladungslinks bzw. einer Datenschnittstelle (REST-API oder iFrame) erlaubt.
  2. Ein Unternehmensnutzern darf so viele Kunden als Nutzer werben, wie er möchte - jedoch jeden Kunden nur einmal.
  3. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald der Kunde einen Vertrag mit Ecoturn rechtskräftig abgeschlossen hat und Ecoturn die für den Kunden generierte THG-Quote erfolgreich vermarktet hat. Unterbleibt ein Vertragsschluss bzw. eine Vertragsausführung durch Ecoturn gegenüber dem Kunden, entfällt der Provisionsanspruch des Unternehmensnutzers nur dann, wenn der Nicht-Abschluss bzw. die Nicht-Ausführung des Vertrages auf Umständen beruhen, die von Ecoturn nicht zu vertreten sind, oder für den Kunden durch Ecoturn keine THG-Quote generiert werden kann (z.B. wenn der Kunde die korrespondierenden Rechte bereits an einen Dritten abgetreten hat). Bereits gezahlte Provision ist zurückzuzahlen.
  4. Für eine erfolgreiche Kundenvermittung i.S.v. §9b Abs. 3 hat der Unternehmensnutzer einen Anspruch auf eine Provision. Die Höhe der Provision ist variabel und ergibt sich aus den Angaben auf der Plattform im Zeitpunkt der Registrierung des Kunden und richtet sich dabei nach dem Freunde-Werben-Bonus.
  5. Der Unternehmensnutzer kann über die Plattform weitere Halter von Elektrofahrzeugen bzw. Betreiber von Ladepunkten als Nutzer der Plattform werben (nachfolgend „Kunden“). Der Unternehmensnutzer kann dazu auf der Plattform einen Einladungslink generieren. Der Einladungslink darf an Dritte geteilt werden. Der Einladungslink darf geteilt werden über einen Aufsteller mit QR Code, auf öffentlichen Seiten z.B. auf Partnerseiten, auf Sozialen Netzwerken, mit dem Ziel, Traffic auf Webseiten mit dem Einladungslink zu generieren und auf die Plattform von Ecoturn weiterzuleiten.
  6. Auf Anfrage kann eine gesonderte Vereinbarung zur Teilnahme am Vermittlungsprogramm geschlossen werden. Hierbei kann eine von diesen AGB abweichende Vergütung und Regelung vereinbart werden.
  7. Ecoturn erstellt dem Unternehmensnutzer mindestens 1-mal pro Kalenderjahr eine Abrechnung über die im vorhergehenden Abrechnungszeitraum entstandenen Ansprüche auf Provision. Mit Zahlung der Provision für den Vertragszeitraum ist die Leistung der Kundenakquise vollständig abgegolten. Die benannte Provision versteht sich ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich erstattet und in der Provisionsabrechnung separat ausgewiesen.


§10 - Haftung

  1. Für Schäden, die durch Ecoturn oder durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet Ecoturn unbeschränkt.
  2. In sonstigen Fällen haftet Ecoturn - soweit in Absatz 4 nicht abweichend geregelt - nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
  3. Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen von Ecoturn , wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die sich aus Absatz 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Der Nutzer haftet gegenüber Ecoturn nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ecoturn weist den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass Ecoturn sich insbesondere einen Regress gegenüber dem Nutzer vorbehält, falls Dritte Ansprüche gegen Ecoturn geltend machen, die darauf beruhen, dass die Angaben des Nutzers, welche die Grundlage der Generierung der THG-Quote darstellen, unrichtig sind (z.B. fehlendes Kriterium der „Öffentlichkeit“ im Sinne der Ladesäulenverordnung in Bezug auf vom Nutzer angemeldete Ladepunkte; Hochladen eines gefälschten Fahrzeugscheins).


§11 - Form und Sprache von Erklärungen; Vertragstextspeicherung

  1. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses abgegeben werden, haben auf elektronischem Weg zu erfolgen (z.B. über die Kontaktmöglichkeiten auf der Plattform), sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften eine andere Form der Kommunikation erfordern.
  2. Vor Absenden einer vertragsrelevanten Erklärung erhält der Nutzer die Möglichkeit, seine Eingabe zu überprüfen und etwaige Eingabefehler durch das Anklicken der „zurück“-Schaltfläche und einer Neueingabe der jeweiligen Angabe zu korrigieren. Ferner kann der Nutzer jederzeit in seinem nach der Registrierung eingerichteten Profil seine Angaben bearbeiten.
  3. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird für drei Jahre ab Vertragsschluss von Ecoturn gespeichert.


§12 - Online-Streitbeilegung für Verbraucher (§ 13 BGB) und Teilnahme vor Verbraucherschlichtungsstellen

  1. Die EU-Kommission stellt auf ihrer Website eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter folgendem Internet-Link bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
  2. Diese Plattform dient einer außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Online-Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher als Käufer bzw. Dienstberechtigter beteiligt ist.
  3. E-Mail: info@elektrovorteil.de
  4. Ecoturn ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.


§13 - Änderungen der AGB

  1. Ecoturn behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit
  2. dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt, und
  3. durch die Änderungen nicht die wesentlichen Geschäftseigenschaften des Vertrags, insbesondere die von Ecoturn geschuldeten entgeltlichen Leistungen, umgestaltet werden.
  4. Über derartige Änderungen wird Ecoturn den Nutzer mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Nutzer kann den Änderungen vor ihrem geplanten Inkrafttreten entweder zustimmen oder die Änderungen ablehnen. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Ecoturn in ihrem Angebot besonders hinweisen.
  5. Lehnt der Nutzer die Änderungen ab, haben beide Parteien das Recht, die Geschäftsverbindung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht wird Ecoturn den Nutzer im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.


§14 - Anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).


§15 - Datenschutz

  1. Der Anbieter wird die Daten des Nutzers nach den gesetzlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen.
  2. Ohne Einwilligung des Nutzers wird der Anbieter Daten des Nutzers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, der Abtretung und für die Inanspruchnahme der Plattform und Abrechnung erforderlich ist.
  3. Zu den Einzelheiten über Umfang und Verwendung von Daten und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die im Rahmen der Plattform jederzeit über den „Datenschutzerklärung“ in druckbarer Form abrufbar ist


§16 - Schlussbestimmungen

  1. Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Unternehmensnutzer handelt, ist Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Ecoturn, sofern nicht ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz von Ecoturn.
  3. Für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Für Privatnutzer ist der Gerichtsstand der gesetzliche Gerichtsstand.
  5. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Änderungen oder Ergänzungen durch individuelle Vereinbarung bedürfen nicht der Schriftform.
  6. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Es gelten anstatt der ungültigen Bestimmung jene als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen.


§17 - Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Ecoturn GmbH

Ludwig-Ganghofer-Straße 1

82031 Grünwald

vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Schubert

E-Mail: info@elektrovorteil.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Ecoturn GmbH, Ludwig-Ganghofer-Straße 1, 82031 Grünwald

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.


Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.