Hinweise zum Upload Ihres Fahrzeugscheins zur Beantragung der THG Prämie

Der Fahrzeugschein ist neben dem Führerschein das bedeutendste Dokument im Straßenverkehr. Er ist besonders wichtig für Fahrer und Fahrzeughalter. Der Fahrzeugschein (amtlich Bezeichnung: Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist die Erlaubnis für Sie, mit Ihrem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Nach § 11 Abs. 6 FZV müssen Sie den Fahrzeugschein beim Autofahren immer bei sich führen. Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge benötigen einen Fahrzeugschein und erhalten diesen, sobald ein gültiges Kennzeichen ausgegeben wird. Das gilt für größere Fahrzeuge wie Lkw oder Pkw, aber auch für Motorräder, Anhänger oder Traktoren.

Den Fahrzeugschein erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Teil 1 der Zulassungsbescheinigung enthält alle wichtigen Informationen über das Fahrzeug, zum Beispiel Angaben zur Erstzulassung, dem Fahrzeugtyp, oder eben auch zur Antriebsart. Damit wir für Sie die THG Quote beantragen und verkaufen können und Sie somit auch die Treibhausgasprämie erhalten, ist Ihr eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins zwingend erforderlich. Für die THG Antragstellung verarbeiten wir folgende zwingend erforderlich Felder:

  • C.1.1 Name
  • 1 Datum
  • J Fahrzeugtyp
  • E Fahrgestellnummer (FahrzeugIdentifikationsNummer = VIN)
  • P.3 Antriebsart (zwingend “Elektro“)
  • 10 Code zur Antriebsart (zwingend „0004“)

Um sicher zu gehen, ob Ihr Fahrzeug auch wirklich für den Erhalt der THG Prämie zertifizierbar ist, müssen Sie einfach nur einen Blick in Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) werfen. Relevant für die Zertifizierung der THG Quote ist der Wert „Elektro“ im Feld P.3 Ihrer Zulassungsbescheinigung. Steht dort „Elektro“? Klasse, dann lässt sich Ihr Fahrzeug für den Erhalt der THG Prämie einreichen.

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Bitte achten Sie beim Fotografieren oder beim Einscannen darauf, dass die Aufnahme Ihres Fahrzeugscheins die gesamte Vorderseite zeigt. Bitte vermeiden Sie schräge Winkel oder verwackelte Aufnahmen, da es ansonsten Probleme bei der automatischen Texterkennung geben.

Fahrzeugschein Vorderseite - Bitte vollständig aufnehmen

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Da das Umweltbundesamt Sichtprüfungen der eingereichten Unterlagen durchführt, ist es ebenfalls zwingend erforderlich, dass der gesamte Fahrzeugschein gut erkennbar ist. Sollte z.B. eine Ecke abgeknickt oder abgeschnitten sein, so würde das Umweltbundesamt Ihren Zertifizierungsantrag ablehnen müssen. Also auch für den Fall, dass zwar alle Pflichtfelder gut sichtbar sind, aber ein Teil der Aufnahme Ihres Fahrzeugscheins fehlt, müssten wir Sie um ein erneutes Hochladen einer neuen Aufnahme bitte.

Häufige Gründe, warum wir den Antrag abweisen müssen:
  • 30%- Entweder die Vorder- oder die Rückseite des Fahrzeugschein wurde doppelt hochgeladen
  • 20%- Der Der Upload enthielt nicht die gesamte Vorder- oder Rückseite (z.B. eine Kante war abgeschnitten)
  • 20%- Die Bildqualität war zu gering, schlechte Lesbarkeit
  • 15%- Es wurde anderes Dokument als der Fahrzeugschein hochgeladen (z.B. Fahrzeugbrief)
  • 10%- Kein Elektrofahrzeug (Fahrzeugschein Feld P.3 bzw. Antriebsart zwingend „Elektro“)
  • 5%- Das Fahrzeug hatte eine Zulassung außerhalb Deutschlands