Wie kann ich meinen Fahrzeugschein entfernen?

  • 2025-11-17
  • THG Quote Allgemein

Fahrzeugschein entfernen


Noch mehr Komfort mit der neuen Funktion "Fahrzeugschein entfernen"

Exzellenter und unkomplizierter Kundenservice sind uns sehr wichtig. Daher bieten wir nun auch die Möglichkeit, dass Sie als Kunde, jederzeit die Kontrolle über Ihre eingereichten Fahrzeugscheine haben: Neben einer ausführlichen Übersicht, in welchem Status sich Ihr Antrag befindet, bieten wir nun auch die Möglichkeit, dass Sie Ihren Fahrzeugschein selbst entfernen können.



Sie wollen Ihren Fahrzeugschein entfernen? Das geht in wenigen Schritten:

Ein kurzer Hinweis vorab: Ihr Fahrzeugschein kann nicht in jedem Status entfernt werden, beispielsweise wenn Ihr Antrag bereits beim Umweltbundesamt eingereicht wurde. Sollte die Funktion "Fahrzeugschein entfernen" nicht angezeigt werden, ist es kein Fehler, sondern derzeit nicht möglich.



Schritt-für-Schritt-Anleitung: Loggen Sie sich einfach in Ihrem Profil ein und gehen Sie in Ihrem Nutzerkonto auf „Meine Fahrzeugscheine“ (1.) oder folgen Sie alternativ diesem Link. Klicken Sie anschließend auf "Fahrzeugschein entfernen“ (2.) in dem zu entfernenden Fahrzeugschein.


Meine Fahrzeugscheine


Fahrzeugscheinübersicht



Sie werden anschließend gefragt, ob Sie die Löschung wirklich veranlassen möchten. Wenn Sie die Hinweise gelesen haben und akzeptieren, müssen Sie die Bedingungen kurz bestätigen, indem Sie auf "Ja, fortsetzen" die Löschung durchführen (3.):

Information



Im Anschluss sollte der Fahrzeugschein entfernt sein. Wenn Sie nur einen Antrag gestellt haben, sollte Ihr Profil folgendermaßen aussehen (4.). Sollten Sie noch Anträge für weitere Fahrzeuge haben, so sollten diese noch in Ihrem Profil angezeigt werden:

Kein Upload vorhanden



Unter "Fahrzeugschein hochladen" können Sie einen neuen Fahrzeugschein hochladen.


Bitte beachten Sie

Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO dürfen Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert werden, solange dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.

Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass bestimmte Daten aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (z. B. nach § 147 AO und § 257 HGB) für einen festgelegten Zeitraum gespeichert werden müssen. Dies dient der Erfüllung steuerlicher, handelsrechtlicher und regulatorischer Pflichten, denen wir gesetzlich unterliegen. Diese Daten werden ausschließlich für die gesetzlich vorgeschriebenen Zwecke aufbewahrt und nach Ablauf der jeweiligen Frist gelöscht. Eine vorzeitige Löschung ist dann aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Daten im Zusammenhang mit laufenden oder abgeschlossenen THG-Quoten-Anträgen können nicht umgehend gelöscht werden, da diese bereits an das Umweltbundesamt übermittelt wurden und Teil eines behördlichen Prozesses sind.


Für solche Daten erfolgt – sofern eine Löschung nicht möglich ist – eine Pseudonymisierung, wobei der Zugriff nur im Rahmen berechtigter Anfragen erfolgt. Weitere Informationen zu unseren Datenschutzrichtlinien und den geltenden Bestimmungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://elektrovorteil.de/data-protection.


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen bei Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


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