Häufig gestellte Fragen

  • Woher weiß ich, ob ich für mein Fahrzeug für die THG Prämie einreichen kann?

    Maßgeblich für die Zertifizierung Ihrer THG Quote ist: 1. Der Wert „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). 2. Dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder unter Vollmacht des Halters handeln.

  • Wie berechnet sich der Wert der THG-Quote?

    Jedes E-Auto wird vom Umweltbundesamt mit dem Pauschalwert von 2.000 kWh bewertet, was Emissionen von 0,862t CO2 pro E-PKW (Klasse M1) bedeutet, egal wie oft gefahren und mit welcher Leistung. Bezogen auf den Strafzoll von 600 € / t CO2 für die Mineralunternehmen entspricht das Quotenpreisen von 600€ x 0,838 = 502€. Das wären die theoretischen Höchstpreise. In der Praxis liegen diese aufgrund der Nachfrage aber darunter. Der genaue Preis der THG-Quote pro E-PKW hängt letztlich vom bundesweiten Angebot-Nachfrageverhältnis, sowie weiteren marktspezifischen Faktoren ab. Somit sind die Preise für THG-Quoten dynamisch. Unsere Provision bleibt dabei fix! Wir garantieren Ihnen immer die 85% Prämienauszahlung.

  • Wie hoch ist meine Prämienzahlung?

    Sie erhalten immer 85% des Verkaufspreises der an uns abgetretenen THG-Quote + ggf. Treuebonus und Freunde-Werbebonus. Die genaue Höhe der Prämie hängt vom Verkaufspreis der gebündelten Quoten ab. Zwischen der Übertragung Ihrer Quote an uns und dem eigentlichen Verkauf dieser Quoten vergeht aufgrund der administrativen Prozesse eine gewisse Zeit, daher können wir Ihnen zum Zeitpunkt der Übertragung an uns keine garantiere Prämienhöhe nennen. Was wir jedoch versprechen können: Wir arbeiten rein provisionsbasiert, sprich erfolgsbasiert. Daher möchten wir wie Sie einen möglichst hohen Verkaufspreis erzielen.

  • Wie funktioniert das mit dem Treuebonus, wann erhalte ich diesen?

    Der Treuebonus wird Ihnen anteilig für das jeweilige Jahr zusätzlich zu Ihrer Prämie ausgeschüttet. Sollte der Treuebonus für zwei Jahre z.B. 10€ und für drei Jahre z.B. 30€ betragen und Sie wählen „Meine THG-Quote für drei Jahre übertragen“ so erhalten Sie 10€ zusätzlich zu Ihrer zweiten Prämienzahlung und dann erneut 20€ zusätzlich zu Ihrer dritten Prämienzahlung.

  • Es wird von einem theoretischem Auszahlungsbetrag gesprochen, wieso das?

    Wenn wir Ihre THG-Quote zum heutigen Zeitpunkt vermarkten würden, dann wäre das die theoretische Höhe Ihrer THG-Prämienzahlung. Die Höhe der Auszahlung richtet sich also nach dem aktuellen Wert zum Vermarktungszeitpunkt der THG-Quote, welcher höher oder niedriger sein kann. Wir legen Wert auf volle Transparenz und aktualisieren die Markpreise regelmäßig auf unserer Webseite.

  • Wie funktioniert der Handel mit Treibhausgasquoten?

    Nach § 37 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dürfen Unternehmen, die CO2-emittierende Kraftstoffe verarbeiten oder in Verkehr bringen, nur eine bestimmte Menge an Treibhausgas verursachen. Für jede Tonne CO2, die sie darüber hinaus zu verantworten haben, müssen sie ab 2022 ein Bußgeld von 600 Euro zahlen. Die Mineralölunternehmen können die Strafen jedoch umgehen, indem sie zum Beispiel Biodiesel und Bioethanol verkaufen oder beifügen und Ladestationen an Tankstellen einrichten. Oder wenn sie THG-Quoten - quasi eingespartes CO2 - von Dritten kaufen. Seit 2019 wird auch Strom als umweltfreundlicher und emissionsarmer Kraftstoff mit THG-Quoten belohnt und ab 2022 sogar dreifach angerechnet, was zu einem sehr interessanten Mehrwert für Elektroautofahrer führt.

  • Wer kann beim Handel mit Treibhausgasquoten teilnehmen?

    Jeder Fahrzeughalter, egal ob privat oder gewerblich, auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zugelassen sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, solange Sie als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind.

  • Ich habe mehrere Fahrzeuge, wo kann ich dafür den Antrag stellen?

    Unter folgendem Link können Sie eine vollständige Kopie (Foto/ Scan) der Vorder- und Rückseite Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Tei 1) hochladen: https://elektrovorteil.de/papers/new

  • Was benötige ich für den Antrag auf eine Treibhausgasquote?

    Für Ihr Elektrofahrzeug benötigen Sie lediglich einen aktuellen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Hybridfahrzeuge sind von der Quote nicht betroffen.

  • Worauf muss ich beim Hochladen des Fahrzeugscheins achten?

    Bitte laden Sie eine vollständige und gut lesbare Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) hoch. Vermeiden Sie schräge Aufnahmen und achten Sie darauf, dass die gesamte Vorder- und Rückseite aufgenommen ist. Häufige Gründe, warum wir den Antrag ablehnen müssen sind: • Die Bildqualität war zu gering, schlechte Lesbarkeit • Kein Elektrofahrzeug (Fahrzeugschein Feld P.3 bzw. Antriebsart zwingend „Elektro“) • Es wurde der Fahrzeugbrief oder Führerschein anstatt dem Fahrzeugschein hochgeladen • Der Upload enthielt nicht die gesamte Vorder- oder Rückseite • Der Fahrzeugschein wurde teilweise geschwärzt • Das Fahrzeug hatte eine Zulassung außerhalb Deutschlands • Entweder die Vorder- oder die Rückseite des Fahrzeugschein wurde doppelt hochgeladen

  • Wo werden Treibhausgasquoten gehandelt und wer sind die Käufer?

    THG-Quoten werden nicht wie beispielsweise CO2-Zertifikate an einer Energiebörse gehandelt. Dementsprechend handelt es sich immer um einen zivilrechtlichen Verkauf und der Markt ist für den Endverbraucher leider nicht sehr transparent.

  • Wo sehe ich, dass der Freunde-Werben-Link funktioniert hat?

    Ihr persönlicher Werbe-Link setzt einen Cookie im Browser des Anwenders, das Erscheinungsbild bleibt dabei identisch. Der Geworbene hat also keine andere Benutzeroberfläche als Sie es kennen. Während der Registrierung Ihres Freundes wird dieser Cookie Ihrem Profil zugeordnet und Sie werden als Werbender im Profil des Geworbenen hinterlegt. Der Anwender sollte bitte ein anderes Gerät (Computer oder Mobilgerät) zur Registrierung nutzen, sich maximal zwei Stunden nach dem Klicken des Links registrieren (oder erneut klicken) und die Cookies akzeptieren. Nach der Registrierung Ihres Freundes sollte sich der Zähler in Ihrem Profil unter „Geworbene Freunde“ verändern.

  • Wann erhalte ich die Zahlung für meine Treibhausgasquote?

    Die Zertifizierung Ihrer THG-Quote können wir für Sie ab dem 01.01.2022 beim Umweltbundesamt beantragen. Sie können sich aber schon jetzt bei elektrovorteil.de registrieren und sich Ihre erste Zahlung für Februar 2022 sichern. Aufgrund des zu erwartenden großen Andrangs bei den Behörden kann die Bearbeitungszeit einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir rechnen derzeit mit 4 - 6 Wochen. Deshalb haben wir alle notwendigen Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass Sie nicht länger als bis Februar auf die erste Auszahlung warten müssen, wenn Sie sich vor Ende 2021 bei uns anmelden. Bis dahin werden wir Sie über alle rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Übrigens können Sie Ihre THG-Quote auch über elektrovorteil.de für die Folgejahre monetarisieren.

  • Was passiert, wenn ich mein Elektroauto verkaufe?

    Wenn Sie Ihr E-Auto verkaufen, endet Ihre Zulassung am Ende des jeweiligen Jahres. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall einfach formlos. Ihr THG-Bonus für das laufende Jahr steht Ihnen in vollem Umfang zu, da ein E-Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Der neue Besitzer Ihres E-Autos kann dann die Quote ab dem nächsten Jahr beantragen. Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, heißen wir Sie und Ihr neues E-Auto natürlich gerne wieder willkommen.

  • Kann ich meine THG-Quote nicht einfach selbst monetarisieren?

    Theoretisch können Sie Ihre THG-Quote auch selbst beim Umweltbundesamt beantragen. In der Praxis macht dies jedoch wenig Sinn, da quotenpflichtige Unternehmen nur große Mengen abnehmen, sonst lohnt sich der Verwaltungsaufwand nicht. Wir bündeln Ihre Quoten und haben so eine gute Chance, den bestmöglichen Preis für Sie zu erzielen.

  • Wie tragen die Umweltzertifikate zum Klimaschutz bei?

    Mit der Treibhausgasquote oder der Ausgabe von Umweltzertifikaten will die Bundesregierung finanzielle Mittel von fossilen Produkten auf erneuerbare Energien im Verkehr umverteilen. Auf diese Weise wird eine effiziente Förderung des emissionsfreien Verkehrs geschaffen.

  • Warum die Quotenregelung den Umstieg auf alternative, klimafreundliche Mobilität fördert?

    Akteure, die auf Elektrofahrzeuge umsteigen, erhalten einen entsprechenden Anreiz. Unternehmen, die Quoten unterliegen, müssen dagegen Treibhausgasquoten kaufen. Die daraus resultierenden Kosten werden auf die Preise für fossile Brennstoffe umgelegt. Auch Benzin und Diesel werden immer teurer – und damit immer unattraktiver.

  • Wodurch werden die THG-Quotenpreise beeinflusst?

    Der THG-Quotenwert wird üblicherweise auf der Grundlage der Biodieselpreise berechnet. Aber auch neue Gesetze oder Marktschwankungen spielen eine Rolle. Seit dem Beginn der Corona-Epidemie haben sich einige Werte im Transportsektor verändert. Sinkende Quotenpreise sind zum Beispiel darauf zurückzuführen, dass der durch die Corona-Situation bedingte Absatzrückgang der Mineralölunternehmen zu einer geringeren Quotenverpflichtung geführt hat. Außerdem ist die eigene Quotenerstellung angesichts der sinkenden Biodieselpreise billiger geworden. Steigende THG-Quotenpreise sind unter anderem auf die im Vergleich zu den Vorjahren gestiegenen Einsparverpflichtungen zurückzuführen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die CO2-Einsparungen der Mineralölunternehmen bis 2030 schrittweise von 6% auf 25% erhöht werden.

  • Was passiert mit der THG-Quote, wenn ich die Prämie nicht beantrage?

    Es ist vorgesehen, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht genutzte THG Quoten an Quotengesellschaften veräußert. In diesem Fall geht die Prämie an den Staat. Sie können den Ölgesellschaften also nicht „schaden“, indem Sie die Prämie nicht beantragen. Stattdessen empfehlen wir Ihnen, das erhaltene Geld zu spenden. Ihre Spende können Sie dann in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

  • Was ist, wenn ich ein Leasingauto fahre?

    Damit wir für Sie die THG Prämie beantragen können, müssen Sie entweder Halter des Elektroautos sein, beziehungsweise unter Vollmacht des Halters handeln. Üblicherweise wird der Leasingnehmer als Fahrzeughalter eingetragen, es kann theoretisch aber auch der Leasinggeber sein. Dies handhabt leider jede Leasinggesellschaft anders. Am besten Sie schauen in Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein), wer dort eingetragen ist. Sollten Sie dies sein, so können Sie Ihren Antrag bei uns einreichen.

  • Was ist mit dem Thema Datensicherheit? Sind meine persönlichen Daten geschützt?

    Alle Ihre Dokumente und Ihr Datenverkehr werden nach den höchsten Standards verschlüsselt und auf Servern in Deutschland gespeichert. Die zur Verfügung gestellten Daten, einschließlich der hochgeladenen Dokumente, werden unter strikter Einhaltung des Datenschutzes (DSGVO) behandelt. Sie werden nur für die Vorgänge genutzt und gespeichert, die für die THG-Quote notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

  • Muss ich Steuern auf die jährliche Auszahlung zahlen?

    Hintergrund: Prämien können „Sonstige Einkünfte“ im Sinne des Einkommenssteuergesetzes darstellen. Die Freigrenze liegt bei 256 Euro. Im Gegensatz zu einer Freigrenze ist ein Gewinn oberhalb 256 Euro voll steuerpflichtig. Da die steuerliche Einstufung von diversen weiteren Faktoren abhängig ist, empfehlen wir einen Steuerberater zu konsultieren. Unabhängig davon bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Prämienzahlung auf 255€ begrenzen.

  • Kostet mich der Dienst etwas? Wie verdienen Sie Geld?

    Die Anmeldung und der Service ist für Sie völlig kostenlos. Wir arbeiten erfolgsbasiert und finanzieren uns über eine Provision aus den erzielten Erlösen der THG-Quote.

  • Brauche ich eine Wallbox oder eine Ladestation?

    Nein, keine Sorge. Wir können Ihre eingesparten Emissionen mit einem Schätzwert beim Umweltbundesamt beantragen. Wir müssen nicht wissen, wie viel Strom Sie verbraucht haben oder wie viele Kilometer Sie gefahren sind. Auch eine eigene Wallbox oder die Möglichkeit, zu Hause zu laden, ist nicht notwendig, um unseren Service zu nutzen. Allerdings muss theoretisch eine Ladestation vorhanden sein, das kann aber auch eine normale Steckdose sein. Die tatsächliche Nutzung dieser zum Laden spielt dabei keine Rolle.

  • Erhalte ich auch für mein Hybridfahrzeug eine Prämie?

    Leider sind aktuell weder Hybridfahrzeuge, noch Plug-In-Hybride quotenberechtigt. Alle Halter von rein batteriebetriebenen Fahrzeugen (Pkw, Transporter, Lkw, Busse) mit einer deutschen Zulassung können ihre THG-Quote verkaufen. Sie möchten informiert werden, falls der gesetzliche Rahmen auch Hybridfahrzeuge zulässt? Dann registrieren Sie sich bei uns und wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden.

  • Fällt meine Prämie geringer aus, wenn ich mein Fahrzeug erst später im Jahr zulasse?

    An dieser Stelle ist der Gesetzgeber großzügig. Es spielt keine Rolle, ob Ihr Elektroauto das ganze Jahr auf Sie zugelassen ist, oder ob Sie ihr Fahrzeug zum Beispiel erst im Dezember auf Ihren Namen zulassen. Sie erhalten trotzdem die volle THG Prämie. Einzige Bedingung: Das E-Auto darf insgesamt nur einmal ein Mal pro Jahr für die THG Quote zertifiziert werden.

  • Was, wenn mein Elektroauto ein Saisonkennzeichen hat, fällt die THG Prämie dann geringer aus?

    Auch hier ist der Gesetzgeber großzügig. Falls Ihr Elektroauto nur die Hälfte des Jahres zugelassen sein sollte, erhalten Sie trotzdem immer die volle Prämienauszahlung.

  • Bekomme ich für meinen BMW i3 eine THG Prämie?

    Kurze Antwort: Leider nein. Lange Antwort: Hinsichtlich der Frage, was unter einem reinen Batterieelektrofahrzeug zu verstehen ist, verweist § 2 Absatz 3 der 38. BImSchV auf die Begriffsbestimmungen der Ladesäulenverordnung (LSV). Dort wiederum heißt es in § 2 Absatz 2 LSV dass ein reines Batterieelektrofahrzeug ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb ist, bei dem alle Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind und alle Energiespeicher ausschließlich elektrisch wieder aufladbare Energiespeicher sind. Rein batterieelektrische Fahrzeuge verfügen also über keinerlei (!) Verbrennungsmotor und beziehen Strom von außerhalb zur Ladung einer im Fahrzeug befindlichen Batterie. Da ebendies bei Fahrzeugen mit Range Extender nicht der Fall ist, gelten sie als Hybridfahrzeuge und nicht als BEV. Auch wenn es sich bei dem Verbrennungsmotor im Fahrzeug um einen sogenannten Range Extender handelt der nicht zum regelmäßigen Fahrbetrieb vorgesehen ist, fällt ein solches Fahrzeug nicht unter die oben genannte Definition eines reinen Batterieelektrofahrzeugs. Die gesetzlichen Regelungen sind dahingehend eindeutig und lassen auch keine Ausnahmen zu.

  • Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen zu dem Thema

    Elektrischer Strom, der zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb dem Netz entnommen wurde oder direkt von einer Stromerzeugunganlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bezogen wird, kann zur Erfüllung der Treibhausgasquote genutzt werden. Im Abschnitt 2 der 38. ⁠BImSchV⁠ („Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb“) werden die für Antragstellende relevanten Bereitstellungsformen des Stroms beschrieben (vgl. §§ 5 ff. der 38. ⁠BImSchV⁠). Unterschieden werden hier zwei Fälle: Zum einen ist Strom anrechenbar, der an öffentlich zugänglichen Ladepunkten entnommen wurde (§ 6 der 38. BImSchV) Zum anderen kann auch das nicht-öffentliche Laden angerechnet werden: Pro reinem Batterielektrofahrzeug, das im jeweiligen Verpflichtungsjahr zugelassen war, ist ein pauschaler Schätzwert anrechenbar (§ 7 der 38. BImSchV) Das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) ist in diesem Zusammengang zuständig für die Überprüfung der Anrechnungsvoraussetzungen von elektrischem Strom auf die THG-Quote und das Ausstellen entsprechender Bescheinigungen. Auf Grundlage der vom UBA ausgestellten Bescheinigungen kann eine Anrechnung auf die THG-Quote eines verpflichteten Unternehmens erfolgen. Hierfür ist das UBA jedoch nicht zuständig – Quotenstelle ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder).

  • Wie hoch ist die THG Prämie für mein Elektro-LKW (Fahrzeugklasse N1)

    Bei leichten Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N1 bis 3,5 Tonnen kann pauschal der Faktor 1,5 zur Fahrzeugklasse M1 (Elektro-PKW) angenommen werden. Liegen die aktuellen THG Quotenpreise für Elektrofahrzeuge der Klasse M1 also z.B. bei 370€, so würde für ein Elektro-LKW der Klasse N1 demnach mit einer THG Prämie in Höhe von 555€ ausbezahlt.

  • Erhalte ich auch eine THG-Prämie für mein Elektromotorrad?

    Zu dieser Frage konnte uns das Umweltbundesamt bisher keine konkrete Aussage geben. Wir sind jedoch angehalten, zunächst einmal auch Anträge für E-Motorräder einzureichen. Über die Zertifizierungsmöglichkeit wird dann während der Antragsprüfung durch das Umweltbundesamt entschieden.

  • Was ist die THG-Quote (Treibhausgasquote)

    Die Treibhausgasminderungsquote ist ein Klimaschutzinstrument zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen, insbesondere im Verkehrssektor. Unternehmen wie z. B. Mineralölgesellschaften, die fossile Brennstoffe (wie Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und damit erheblich zu den CO2-Emissionen beitragen, sind durch die Treibhausgasquote verpflichtet, ihre Emissionen jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. Die Nichteinhaltung dieser Quote führt zu einer Strafzahlung für jede nicht eingehaltene Tonne CO2.Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und der Umsetzung der Treibhausgasquote finden Sie auf der Website des Umweltbundesamtes. Geregelt ist dies im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV).

  • Keine Bestätigungsmail erhalten?

    Bitte sehen Sie auch in Ihrem Spam Ordner nach, ob eine Bestätigungsmail angekommen ist.  Alternativ können Sie eine Bestätigungsmail erneut über den folgenden Link anfordern:  https://elektrovorteil.de/confirmation/new

  • THG Prämie auch für 2021 beantragen?

    Die Zertifizierung Ihrer THG-Quote können wir für Sie ab dem 01.01.2022 beim Umweltbundesamt beantragen. Eine Beantragung der Prämie für 2021 ist nicht möglich, da die Gesetzeslage dies erst ab 2022 zulässt.

  • Probleme beim Upload des Fahrzeugscheines

    Bei Problemen mit dem Upload Ihres Fahrzeugscheines versuchen sie bitte zunächst folgende Optionen:  1. Loggen Sie sich aus ihrem Account bei elektrovorteil.de aus 2. Nun loggen Sie sich wieder ein und versuchen den Upload erneut 3. Haben Sie den Log-In mit einem anderen Browser versucht? 4. Haben Sie den Log-in mit einem anderen (Mobil-)Gerät versucht, eventuell auch über ein anderes WLAN Netzwerk oder ein mobiles Netz? Falls all diese Schritte ebenfalls fehlschlagen sollten, können auch wir den Upload für Sie durchführen, dazu müssten wir dann noch den Übertragungszeitraum wissen. Außerdem benötigen wir ihren Scan von Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins.