THG-Prämie für E-Roller gestorben?

  • 2023-02-09
  • THG Quote Allgemein

THG-Quote für Motorroller gestorben?

+++ WICHTIGE NEUERUNG: "Insbesondere zulassungsfreie elektrische Leichtkrafträder, Kleinkrafträder oder Elektrokleinstfahrzeuge benötigen im Jahr nur sehr geringe Strommengen. Der Vollzugsaufwand für die sich daraus ergebenen niedrigen Einnahmen im Quotenhandel wäre unverhältnismäßig hoch."

Dieser ökologisch sehr wertvolle Fakt ist nun leider Grund dafür, dass es womöglich sehr bald schon keine THG-Quote mehr für zulassungsfreie Leichtkrafträder, Kleinkrafträder oder Elektrokleinstfahrzeuge geben wird. Eine Beantragung durch freiwillige Zulassung soll komplett unterbunden werden!

Wir empfehlen eine umgehende Beantragung, da unklar ist, wann die Neuerungen in Kraft treten.+++


Es ist schwer von der Hand zu weisen, dass besonders elektrische Kleinstfahrzeuge wie E-Roller, E-Motorräder oder überdachte Derivate nicht nur viel Platz einsparen, sondern auch besonders sparsam mit dem Fahrstrom umgehen und natürlich auch erschwinglich sind. Dennoch sollte hier bedacht werden, dass beispielsweise E-Kabinenroller in der Anschaffung noch deutlich teurer als vergleichbare Verbrenner sind.

Wie wir bereits in unserem Artikel hier berichtet hatten, konnte mit einem „Trick“ auch das bisher nicht förderfähige Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h die THG-Quote erhalten. Die Modelle mit einer „bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h“ erhalten ja ohnehin eine Zulassung und damit die Quote.

Aktuell verdichten sich jedoch die Rückmeldungen, dass seitens der Behörden aktiv gegen diese Vorgehensweise gehandelt wird bzw. werden muss und somit viele Kunden keine Zulassung erhalten und entsprechend auf die Quote verzichten müssen. 


Wie war das bisherige Vorgehen?

Grundsätzlich war das Vorgehen bei einer freiwilligen Zulassung seit Jahren bekannt. Die E-Rollerbesitzer müssen mit einer Versicherung sprechen und eine elektronische Versicherungsbescheinigung erhalten (eVB), ein CoC-Dokument (Certificate of Conformity (deutsch Konformitätsbescheinigung)) und einen Kaufvertrag vorhalten und final natürlich einen Termin bei der Zulassungsstelle erhalten. Klingt einfach, ist es aber nicht!

Der Autor dieses Beitrages hat es im Selbstversuch getestet und dabei seinen NIU-Roller umgemeldet bzw. freiwillig zugelassen. Seine Erfahrungen schreibt er in diesem Blogbeitrag. Die Vorteile – neben der THG-Quote – versprechen beispielsweise auch deutlich mehr Sicherheit im Straßenverkehr:

1.     Kein Kennzeichen-Wechsel mehr im Februar

2.     Mehr Sicherheit im Straßenverkehr – endlich kein „bäh, blöder 45er Roller!“ mehr

3.     Sammeln von schadenfreien Jahren in der Versicherung

4.     Vollkasko optional möglich

5.     Weniger Gebühren für die Versicherung

 

Die Praxiserfahrung zeigt dabei, dass dies keine Wunschvorstellungen sind, sondern dass sich das Fahrgefühl nachhaltig deutlich gebessert hat. Bis auf die Tatsache, dass man gelegentlich auf die fehlende TÜV-Plakette angesprochen wird.

 

Kein E-Kennzeichen bei E-Rollern!

Erschüttert melden aktuell viele User in Foren und auch via Mail, dass diese kein E im Kennzeichen erhalten dürfen. Ein User hat dies dabei besonders passend ausgedrückt:

„Auf dem Weg zur Zulassungsstelle stand an der Ampel ein dicker BMW mit 4 fetten qualmenden Auspuffrohren vor mir. Dieser war anscheinend ein PlugIn-Hybrid, denn es prangte ein dickes E im Kennzeichen. Bei der Zulassung meines NIU-Rollers wurde mir dann das E untersagt. Sieht so die E-Mobilitätsförderung in Deutschland aus?“


Wir haben daher recherchiert und auch auf der Zulassungsstelle nachgefragt und sehen die Aussage bestätigt. Das E im Kennzeichen eines E-Rollers mit freiwilliger Zulassung kann nicht gewährt werden, da diese Kategorie im Elektromobilitätsgesetz nicht vorgesehen ist. Bereits hier verhärtet sich der Verdacht, dass bei der Erstellung der Gesetzesgrundlage die freiwillige Zulassung nicht beachtet wurde.

 

War es das mit der kleinen Förderung für E-Mopeds?

Strittig ist aktuell, ob es überhaupt noch die Möglichkeit geben wird, die freiwillige Zulassung durchzuführen. Zwar gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine gesetzliche Grundlage für ein Untersagen der Zulassung, aber aktuelle Medienberichte decken sich mit Kunden- und Händlerfeedback.

So arbeitet das von der FDP geführte Bundesverkehrsministerium Medienberichten zufolge derzeit an einer Neufassung der Zulassungsverordnung, um das „Schlupfloch“ der freiwilligen Zulassung für Elektrokleinfahrzeuge zu schließen. Dies wurde uns auf Nachfrage bei einigen Zulassungsämtern auch bestätigt. Allerdings sind Inhalte der Verhandlungen weitestgehend unbekannt. Außerdem wird aktuell bei sehr vielen Zulassungsämtern eine andere Strategie durchgeführt: die formale Ablehnung aus einem Wildwuchs von nicht eingehaltenen Vorgaben. Bestätigt hat sich dies beispielsweise auch von dem (ebenfalls von der FDP geführten) Verkehrsministerium des Landes Rheinland-Pfalz, denn dort sind laut Medienberichten ganz offiziell Zulassungsstellen angewiesen worden, die freiwillige Zulassung von E-Scootern und co. abzulehnen.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind das die häufigsten Ablehnungsgründe für eine freiwillige Zulassung, die uns von Usern und Händlern zugeleitet wurden:

1.     „Freiwillige Zulassung“ heißt, dass diese für Zulassungsstellen freiwillig sei

2.     Bauartbedingt passe das benötigte Kennzeichen nicht an den Roller (häufig werden ausschließlich 28 cm breite Kennzeichen vergeben)

3.     Ohne ein E im Kennzeichen dürfe man nicht am Straßenverkehr teilnehmen

4.     Benötigt werde zwingend eine TÜV-Plakette

5.     Das Fahrzeug müsse vorgeführt werden, damit die Kennzeichenbeleuchtung geprüft werden könne (stimmt aber tatsächlich!)

6.     Für Kunden mit Moped-Kennzeichen: eine doppelte Zulassung sei nicht möglich

7.     Freiwillige Zulassung können seitens der Zulassungsstellen beliebig verschoben werden (Personalmangel)

8.     Der Datenabruf vom Kraftfahrtbundesamt sei nicht möglich

9.     Es sei eine vorherige Prüfung durch einen Sachverständigen notwendig

10.  Der Kaufvertrag sei ungültig, da dieser auf den Tag der Zulassung terminiert werden solle

 

Bis zu 290€ pro Jahr für den E-Roller möglich

Derzeit ist es noch möglich auf Antrag gemäß §3 III Nr. 3 FZV eine Zulassung für Kleinkrafträder bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h durchzuführen. Beachten sollte man hier, dass auf die Ausgabe einer TÜV-Plakette gemäß § 29 StVZO verzichtet wird. Es wird folgend eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt und das CoC-Papier mit dem Datum der Erstzulassung und einem offiziellen Stempel versehen. Dieses gilt dann analog dem ehemaligen Kfz-Brief als Zulassungsbescheinigung Teil II.

 

+++ Seit 2023 reicht übrigens die Vorderseite der Zulassung aus. Es muss also nicht mehr die Rückseite gescannt oder fotografiert werden. Wichtig ist eine möglichst korrekte Ausrichtung und ein neutraler Hintergrund. +++


Ausschlaggebend für die Beantragung der THG-Quote ist dann die Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Vermerk „Elektro“ im Feld P.3. Daher auch an dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass im System auch zwingend diese Bescheinigung hochgeladen wird. Unser Support findet leider immer wieder CoC-Dokumente, Versicherungsnachweise oder offizielle Dokumente, die nicht als Nachweis beim Umweltbundesamt dienen können.


 

Fazit

Obwohl die freiwillige Zulassung oft als Schlupfloch diffamiert wird, stellt diese doch ein legales Mittel zur Förderung von Kleinkrafträdern – und Fahrzeugen dar. Nicht ohne Grund boomen E-Roller und deren Zulassungszahlen hat sich seit Anfang 2022 fast vervierfacht! Ernüchternd sind die Zahlen dennoch, denn „nur“ 8.026 Elektroroller wurden 2022 in Deutschland neu zugelassen.

Bezugnehmend auf das engagierte Ziel der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 15 Mio. Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen und den Verkehrssektor massiv umzugestalten, kommen die aktuellen Entwicklungen eher einem Bremsklotz gleich. Gab es bei euch ähnliche Probleme bei der freiwilligen Zulassung? Dann schreibt uns gerne in die Kommentare!



+++ Bereits die freiwillige Zulassung erfolgreich durchführen lassen? Dann jetzt noch die THG-Prämie mitnehmen! +++




Quellen:

https://www.spiegel.de/auto/e-bike-kaufen-oder-e-roller-extrageld-dank-thg-quote-auch-fuer-fahrer-kleiner-e-fahrzeuge-a-dd69fcff-ccd9-4500-9f6e-35b41188ae7a

https://efahrer.chip.de/news/thg-praemie-fuer-e-roller-vor-dem-aus-darum-sollten-sie-nicht-mehr-lange-fackelneln_109043

https://www.electrive.net/2023/02/01/zulassung-von-e-rollern-hat-sich-2022-fast-vervierfacht/