Ökostrom-Boost für THG Quote

  • 2023-04-06
  • THG Quote Allgemein


Neuerungen im Quotenhandel: Ökostrom-Boost für öffentliche Ladepunkte vereinfacht



+++ Positive Wende bei erneuerbaren Energien: Doppelte THG-Quote für Ökostrom aus Wind und PV bei öffentlichen Ladesäulen +++


In der Welt der erneuerbaren Energien zeichnet sich eine positive Entwicklung ab: Ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt, dass der direkt für öffentliche Ladesäulen produzierte Ökostrom aus Wind und PV bald einfacher und vor allem in doppelter Höhe auf die THG Quote angerechnet werden kann. Das bestehende System des Quotenhandels steht damit vor einer wichtigen Erweiterung.


Betreiber von öffentlichen Ladepunkten erhalten bei Elektrovorteil eine THG Prämie von 140 EUR / MWh. Laut der aktuellen Gesetzgebung ist eine zusätzliche THG Prämie bei öffentlichen Ladepunkten möglich, wenn der Strom über Wind oder PV eingespeist wird, da der Gesetzgeber dies zusätzlich fördern möchte. Allerdings müssen die EE-Anlagen dafür als Insellösung betrieben werden. Das bedeutet, dass die Stromerzeugungsanlage und der dazugehörige Ladepunkt komplett netzunabhängig sein müssen. Der netzunabhängige Betrieb heißt, dass weder die Stromerzeugungsanlage noch die Ladeeinrichtung mit dem Stromnetz verbunden sind.


Die entscheidende Neuerung besteht darin, dass Wind und Photovoltaik Anlagen nun mit dem Netz verbunden sein dürfen und man trotzdem den Ökostrom-Boost für öffentliche Ladepunkte erhalten kann. Die bisherige Regelung, hat sich in der Praxis als Hindernis erwiesen, da niemand in Deutschland die Vorgaben der netzautarken EE-Anlage erfüllt hat. Laut Entwurf sollen künftig Strommengen in 15-Minuten-Intervallen gemessen werden, um den Verbrauch des Ladepunktes genau abzugrenzen. Somit werden bilanzielle Anrechnungen von Strommengen, die lokal anderweitig verbraucht oder ins Netz eingespeist wurden, vermieden. Die Messdaten des Messstellenbetreibers müssen dem Umweltbundesamt als Nachweis vorgelegt werden.


Die Änderung ist zu begrüßen, da sie das Potenzial hat, den Ausbau der Wind- und Solarenergie, sowie öffentlicher Ladepunkte anzukurbeln. Denn für jede Megawattstunde EE-Ladestrom kann somit die doppelte CO₂-Einsparung für die THG-Quote berücksichtigt werden. Das entscheidende Kriterium für die Anrechnung auf die THG-Quote ist die Einstufung des Ladepunktes als öffentlich. Weitere Informationen dazu gibt es in unserem Blogartikel.


+++ Somit sind bei Elektrovorteil anstatt der üblichen 140 EUR / MWh satte THG Prämien von 300 EUR / MWh möglich +++


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