Änderung am THG Prämiengesetz
- 2023-04-06
THG Quote Allgemein

Öffentliche Ladepunkte im Rampenlicht
+++ Die THG-Prämie soll künftig nur noch gewährt werden, wenn die Daten im Laderegister veröffentlicht sind – ein sinnvoller Schritt hin zu mehr Transparenz. +++
Die Regierung möchte die Umwelt schützen und hat einen Plan gemacht, um weniger schädliche Gase bis 2030 zu produzieren. Im Bereich Verkehr sollen die schädlichen Gase um 40% reduziert werden. Um das zu erreichen, müssen mehr Elektroautos auf der Straße sein. Dafür benötigen wir auch genügend Ladestationen für die E-Autos.
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur zu fördern. Die Idee dahinter ist, dass Betreiber von Ladestationen finanzielle Anreize erhalten, um mehr öffentliche Ladepunkte zu schaffen. Auf diese Weise soll die Nutzung von Elektrofahrzeugen attraktiver gemacht und die Umweltbelastung durch den Verkehr reduziert werden. Die gesetzlichen Neuerungen erhöhen nicht nur die Transparenz, sondern stärken auch das Vertrauen der Nutzer in die Elektromobilität.
Momentan können Betreiber von Ladestationen der Veröffentlichung ihrer Ladepunkte in der Ladesäulenkarte widersprechen. Das bedeutet, dass sie nicht möchten, dass Informationen über ihre Ladestationen öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies führt jedoch zu einem Problem: Wenn der öffentliche Ladepunkt nicht veröffentlicht wird, ist es für die Nutzer von Elektrofahrzeugen oft schwierig oder sogar unmöglich, die Ladestation zu finden. Dies widerspricht dem eigentlichen Zweck der öffentlichen Ladestationen, nämlich den Menschen das Laden ihrer Elektroautos zu ermöglichen. Betreiber von Ladestationen profitieren von einer besseren Sichtbarkeit ihrer Infrastruktur, was langfristig zu höheren Einnahmen führt.
Ein Entwurf zur Änderung des bestehenden Prämiengesetzes wurde nun veröffentlicht. Die vorgeschlagene Änderung hat zum Ziel, die aktuelle Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung von Ladepunkten abzuschaffen. Dadurch sollen alle öffentlichen Ladepunkte leichter auffindbar und zugänglich gemacht werden. Die soll wiederum den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur fördern, was im Einklang mit den Zielen der THG-Prämie steht. Diese Maßnahme trägt gleichzeitig zur Vereinheitlichung der Datenlandschaft bei und erleichterte die Planung zukünftiger Ladeinfrastrukturprojekte.
Ein zusätzlicher positiver Nebeneffekt: Wenn die Betreiber dieser Veröffentlichung zustimmen, kann das Umweltbundesamt die von den Ladestationen gelieferten Strommengen bestätigen und bescheinigen. Das hilft dabei, den Prozess der Überprüfung und Zertifizierung der Ladestationen einfacher und schneller zu gestalten. Im Allgemeinen ist dies ein elementar wichtiger Schritt, um die Verkehrswende effizienter und dazu nachhaltiger zu gestalten und die Akzeptanz der Elektromobilität weiter zu steigern.
Fazit:
Die geplante Gesetzesänderung zur THG-Prämie setzt auf Transparenz und fördert den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur. So wird das Auffinden von Ladestationen für Elektrofahrzeuge erleichtert und deren Nutzung attraktiver. Mit dem Wegfall des Widerspruchsrechts bei Veröffentlichungen von Ladepunkten und der damit einhergehenden Transparenz unterstützt die Änderung das Ziel der Regierung, die Umweltbelastung durch Verkehr bis 2030 deutlich zu reduzieren. Eine sinnvolle und zukunftsweisende Initiative!
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Nutzen Sie die THG-Prämie, um die Verkehrswende zu unterstützen und dafür belohnt zu werden. Für ein maßgeschneidertes Angebot oder eine persönliche Beratung, kontaktieren Sie uns unter: info@elektrovorteil.de