THG-Prämie Frist 2026: Wann der Antrag spätestens raus muss
Wer den Antrag auf die THG-Prämie zu spät einreicht, verliert den Anspruch für das gesamte Kalenderjahr – und kann die Quote nicht nachträglich verkaufen. Maßgeblich sind zwei verschiedene Fristen: der gesetzliche Stichtag beim Umweltbundesamt und die deutlich frühere Frist beim Quotenhändler. Wer beides kennt, holt jedes Jahr den vollen Betrag ab.
Stichtag beim Umweltbundesamt: Was im Gesetz steht
Als PKW-Halter kann man den Antrag beim Anbieter das gesamte Kalenderjahr stellen – ab dem 1. Januar. Die eigentliche Fristkette läuft so: Der Anbieter muss die gesammelten Anträge bis zum 15. November des laufenden Jahres beim Umweltbundesamt eingereicht haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 der 38. BImSchV). Wer nach diesem Stichtag beim UBA eingeht, bekommt für dieses Jahr keine Bescheinigung und damit keine Prämie.
Deshalb setzen Anbieter eigene interne Einreichefristen: Die meisten nennen Ende Oktober als letzten Termin für Halter, um ausreichend Vorlauf für Prüfung und gebündelte UBA-Einreichung zu haben.
Wichtig: Der Stichtag Ende Februar des Folgejahres gilt ausschließlich für Betreiber öffentlicher Ladepunkte (§ 6 der 38. BImSchV) – nicht für private PKW-Halter.
Antragsberechtigt ist immer der im Fahrzeugschein eingetragene Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil I. Hybride und Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.
Warum die Frist beim Anbieter früher liegt als der UBA-Stichtag
Der 15. November beim UBA ist nicht die Frist, auf die Halter achten müssen. Quotenhändler sammeln einzelne Anträge, prüfen sie und reichen sie gebündelt beim Umweltbundesamt ein. Dieser Vorlauf kostet mehrere Wochen. Deshalb setzen Anbieter eigene Annahmefristen, die teils deutlich vor dem UBA-Stichtag enden – bei manchen Ende Oktober, bei anderen Anfang November.
Wer Mitte November erstmals bei einem Anbieter einreicht, kann zu spät sein, obwohl der gesetzliche UBA-Stichtag noch nicht abgelaufen ist. Die anbieterspezifische Frist steht in den jeweiligen AGB und sollte vor der Anmeldung geprüft werden.
Der beste Zeitpunkt: Direkt nach Zulassung, nicht erst zum Jahresende
Es bringt finanziell nichts, mit dem Antrag zu warten. Die THG-Prämie für das Kalenderjahr ist mit der Zulassung verdient. Ob der Antrag im März oder im Oktober rausgeht, ändert am Auszahlungsbetrag nichts. Was sich ändert, sind die Risiken:
Der Fahrzeugschein kann verloren gehen oder beschädigt werden. Bei einem Halterwechsel im laufenden Jahr ist nicht mehr eindeutig, wer den Anspruch hat. Und die eigene Frist gerät in Vergessenheit – das ist der häufigste Grund, warum Halter ihre THG-Prämie verlieren.
Sinnvoll: Antrag stellen, sobald die Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegt. Bei Erstzulassung im selben Monat, bei Bestandsfahrzeugen direkt zum Jahreswechsel.
Sonderfälle: Halterwechsel, Erstzulassung im laufenden Jahr, Flotte
Halterwechsel: Anspruchsberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung eingetragener Halter ist. Pro Fahrzeug und Jahr gibt es nur einen Antrag. Wer sein E-Auto im laufenden Jahr verkauft, sollte die THG-Prämie vorher selbst beantragen – sonst geht der Anspruch an den neuen Halter über.
Erstzulassung im laufenden Jahr: Auch wer sein E-Auto erst im Oktober zulässt, hat Anspruch auf die volle THG-Prämie für dieses Jahr – sofern der Antrag noch rechtzeitig vor dem Anbieter-Stichtag eingeht. Anteilige Berechnungen gibt es nicht. Die Quote ist fahrzeug- und jahresgebunden, nicht kilometer- oder monatsbasiert. Wer sein Fahrzeug nach dem 15. November zulässt, bekommt für das laufende Jahr keine Prämie mehr.
Flotte: Gewerbekunden mit mehreren Elektrofahrzeugen sollten alle Anträge gleichzeitig einreichen, nicht gestaffelt. Ein Sammelantrag reduziert das Risiko, einzelne Fahrzeuge im Tagesgeschäft zu übersehen – und erlaubt bei größeren Flotten direktes Konditionengespräch mit dem Anbieter.
Frist verpasst: Was endgültig weg ist
Eine versäumte Frist ist endgültig. Das Umweltbundesamt akzeptiert keine Nachträge, keine Härtefälle. Die THG-Prämie für das betreffende Jahr verfällt vollständig und unwiederbringlich.
Wer in diesem Jahr zu spät war, sollte drei Dinge für das nächste Jahr tun: Eine Erinnerung zum Jahreswechsel im Kalender setzen. Den Fahrzeugschein digital fotografieren und sicher ablegen, damit der Antrag innerhalb von Minuten gestellt werden kann. Und prüfen, ob der bisherige Anbieter seine Annahmefristen früh genug kommuniziert – wer das erst im November erfährt, hat wenig Puffer.
Was rückwirkend nicht möglich ist: Anträge für mehrere zurückliegende Jahre auf einmal. Jedes Kalenderjahr braucht einen eigenen, fristgerechten Antrag.
Antragstellung über Elektrovorteil: Ablauf und Dauer
Der Antrag bei Elektrovorteil läuft komplett digital. Halter laden ein Foto oder einen Scan der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I hoch, geben Halterdaten und Bankverbindung an – fertig. Eine direkte Anmeldung beim Umweltbundesamt entfällt, Elektrovorteil übernimmt die Einreichung.
Danach läuft die Prüfung durch das Umweltbundesamt. Die Bearbeitungszeit liegt nicht im Einflussbereich des Anbieters und schwankt je nach Auslastung – aktuell sind fünf bis sieben Monate realistisch. Erst wenn die Bescheinigung vorliegt und die Quote am CO₂-Markt vermarktet wurde, wird die THG-Prämie ausgezahlt. Wer früher Geld sehen will, sollte ein Sofortauszahlungsmodell wählen: Die Auszahlung erfolgt dann unmittelbar nach Antragsprüfung, nicht erst nach Eingang der UBA-Bescheinigung – dafür mit Abschlag.
Der konkrete Auszahlungsbetrag ändert sich jährlich, weil er vom Quotenpreis am CO₂-Markt abhängt. Wer Planungssicherheit will, achtet auf einen garantierten Festbetrag im Vertrag – nicht auf prozentuale Auszahlungsversprechen.
Häufige Fragen zur THG-Prämie Frist
Kann ich die THG-Prämie rückwirkend für mehrere Jahre beantragen? Nein. Pro Kalenderjahr gibt es genau einen Antrag, und der muss so rechtzeitig beim Anbieter eingehen, dass dieser ihn bis 15. November des laufenden Jahres beim Umweltbundesamt einreichen kann. Verpasste Jahre lassen sich nicht nachträglich nachholen – der Anspruch verfällt vollständig.
Brauche ich den Originalfahrzeugschein für den Antrag? Nein. Ein gut lesbares Foto oder ein Scan der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I reicht. Halterdaten und FIN müssen klar erkennbar sein. Ob auch die Rückseite benötigt wird, hängt vom jeweiligen Anbieter ab – das steht in den Antragshinweisen.
Was passiert bei einem Leasingfahrzeug? Antragsberechtigt ist, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen ist. Das kann der Leasingnehmer oder der Leasinggeber sein – das variiert je nach Leasinggesellschaft und Vertragsgestaltung. Wer im Fahrzeugschein als Halter steht, ist antragsberechtigt. Der Leasingvertrag klärt, ob die THG-Prämie dem Fahrer oder der Gesellschaft zusteht – und ob eine Vertragsklausel den Anspruch explizit zuweist.
Wie oft kann ich die THG-Prämie pro Jahr beantragen? Einmal pro Fahrzeug und Kalenderjahr. Wer mehrere Elektrofahrzeuge auf sich angemeldet hat, stellt pro Fahrzeug einen separaten Antrag.