THG-Quote 2023 - Jahresrückblick

  • 2023-12-10



THG-Quote 2023 – Eine geladene Bilanz


Das THG-Quotenjahr 2023 war eine wahre Berg-und-Tal-Fahrt. Vom rasant vorgezogenen Meldeschluss für Fahrzeuge, bis hin zu stark sinkenden Prämien aufgrund der Kurseinbrüche haben wir in diesem Jahr viel erlebt.


#PKW: Die Anmeldefrist für die THG-Quote für E-Autos wurde überhastet und ohne Rücksicht auf die Realität am Markt durch das BMU auf den 15. November 2023 vorgezogen. Spätere Einreichungen von Fahrzeugscheinen werden nicht mehr akzeptiert. Das bedeutet, dass etwa ein Drittel (!) aller neu zugelassenen Fahrzeuge nicht mehr für die Zertifizierung im selben Jahr in Frage kommt. Begründet wurde dieser Schritt durch mangelnde Personalkapazitäten bei der Bundesbehörde.


#E-Roller: Zulassungsfreie E-Roller (bis 45 km/h) wurden von der THG-Zertifizierung durch die Umweltbehörde ausgenommen. Die Entscheidung des Gesetzgebers ist eine Reaktion auf die vermehrte Nutzung eines Zulassungs-Tricks für E-Roller, um ebenso den Aufwand für das Umweltbundesamt zu reduzieren und "ungerechte Gleichbehandlung” von Fahrzeugklassen zu stoppen.


#LKW: Neue Schätzwerte für die THG-Quote wurden für N2-Fahrzeuge (3,5t-12t) mit 20,6 MWh und für N3-Fahrzeuge (ab 12t) mit 33,4 MWh festgelegt.


#Ladepunkte: Alle öffentlichen Ladepunkte müssen nun in der Ladesäulenkarte [BG1] [MS2] der BNetzA veröffentlicht werden, um weiterhin eine THG-Prämie zu erhalten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die private „Wallbox-Prämie“ zu verhindern und der doppelten Vermarktung der THG-Quote im Privatraum vorzubeugen.


#Quotendumping: Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Die nationalen Strafverfolgungsbehörden gehen den Vorwürfen von illegalem Bio-Kraftstoff-Import aus China nach, welcher weiterhin den EU-Markt überschwemmt. Die massiven Einbrüche der Quotenkurse führten unmittelbar dazu, dass einige Quotendienstleister in die Insolvenz gerieten.


#Chinaquoten: Die EU-Kommission hat ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Ziel: die mutmaßlich betrügerischen Aktivitäten sollen untersucht und bekämpft werden. Marktteilnehmer erwarten nun den Abschluss der Untersuchungen der Europäischen Kommission und eine Entscheidung bis Mitte 2024.


#Österreich: Die Novellierung der KVO ermöglicht ab diesem Jahr die sogenannte ePrämie. Dabei hat sich der Gesetzgeber am deutschen Nachbarland orientiert, wobei einige Schwachstellen ausgemerzt wurde. Elektrovorteil.at ist seit April 2023 mit einer eigenen Quotenplattform am Markt.



Sicherheit in unsicheren Zeiten mit Elektrovorteil


Trotz aller Widrigkeiten freuen wir uns, Ihnen bei Elektrovorteil weiterhin stabile Prämienzahlungen garantieren zu können, die einmal mehr über dem Marktdurchschnitt liegen. Daher wird Ihre garantierte Mindestzahlung (Prämienfallschirm) für E-PKWs* für das nächste Kalenderjahr mindestens 100 EUR betragen. Ihr zusätzlicher Elektro-Vorteil: Sie erhalten zudem mindestens 85 % des Verkaufserlöses Ihrer THG Quoten (Prämienprovision). Demnach kann Ihre Prämienzahlung bei guter Kursentwicklung höher ausfallen. Sie können die Laufzeit bis zum 28.12. auf das aktuelle Kalenderjahr 2023 begrenzen. Weitere Details finden Sie in den AGB und in Ihrem Benutzerkonto.


Wir haben Ihnen das bestmögliche Angebot erarbeitet, das wir bei weiterhin starker Servicequalität verantworten und für alle Kunden verlässlich einlösen können.


Falls Sie in diesem Jahr bereits einen Prämienantrag bei uns gestellt haben, so werden wir Ihnen zwecks Transparenz und Übersichtlichkeit in Kürze eine detaillierte Zusammenfassung Ihrer bisherigen Anträge und entsprechenden Laufzeiten zukommen lassen.


Wir freuen uns, Sie auch im nächsten Jahr bei uns begrüßen zu dürfen, mit Ihnen gemeinsam CO₂-Einsparungen zu realisieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.