Geheimtipp: Mit der THG Quote e-Roller zum Nulltarif!

  • 2022-04-13
  • THG Quote Allgemein

+++ WICHTIGE NEUERUNG: "Insbesondere zulassungsfreie elektrische Leichtkrafträder, Kleinkrafträder oder Elektrokleinstfahrzeuge benötigen im Jahr nur sehr geringe Strommengen. Der Vollzugsaufwand für die sich daraus ergebenen niedrigen Einnahmen im Quotenhandel wäre unverhältnismäßig hoch."

Dieser ökologisch sehr wertvolle Fakt ist nun leider Grund dafür, dass es womöglich sehr bald schon keine THG-Quote mehr für zulassungsfreie Leichtkrafträder, Kleinkrafträder oder Elektrokleinstfahrzeuge geben wird. Eine Beantragung durch freiwillige Zulassung soll komplett unterbunden werden!

Wir empfehlen eine umgehende Beantragung, da unklar ist, wann die Neuerungen in Kraft treten.+++



Ohne Frage erweisen S-Pedelecs und Elektroroller mittlerweile einen großen Dienst und erfreuen sich daher immer größerer Beliebtheit. 

Daher erreichen uns auch immer häufiger Anfragen, ob es auch für diese Fahrzeuge eine THG-Prämie gibt und wenn ja, in welcher Höhe. Auch in den gängigen Elektroroller-Foren ist dies ein heiß-diskutiertes Thema. Daher haben wir uns entschlossen, der Thematik auf den Grund zu gehen und ein für alle Mal zu klären, ob auch für ein Zweirad der Klasse L1e/L1e-A die THG Prämie beantragt werden kann.


Die gute Nachricht vorab: Ja, für Kleinkrafträder bis 45km/h lässt sich ebenso die THG Quote zertifizieren und damit eine Prämie erzielen. Wir konnten bereits 2022 für einige erfreute Kunden den THG Antrag erfolgreich abwickeln und eine Prämie in Höhe von 350€ auszahlen. Ein echter Geheimtipp!


Allerdings wird für eine erfolgreiche Zertifizierung ebenso wie einem E-PKW eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, also der sogenannte Fahrzeugschein, benötigt. Aber jetzt noch mal ganz von vorn, wie wir auf diese Aussage kommen: 


In der Regel hat der umweltbewusste Fahrer von einem 45km/h Fahrrad oder E-Roller lediglich ein kleines Versicherungskennzeichen und entsprechend keinen Fahrzeugschein. Damit wären die formalen Bedingungen für den Prämien-Antrag leider nicht erfüllt. Nun existiert jedoch eine Möglichkeit, auch für ein Kleinkraftrad eine Prämie zu erhalten, das Zauberwort hierbei lautet: „Freiwillige Zulassung“.


Für eine freiwillige Zulassung benötigt die Zulassungsstelle folgende Unterlagen:

  • Personalausweis 
  • EVB-Nummer (diesen erhalten Sie von Ihrer Versicherung)
  • Betriebserlaubnis, ggf. Gutachten, Kaufvertrag


Kostenüberblick der freiwilligen Zulassung:

  • Einmalige Gebühren für den Zulassungsvorgang: ca. 40€
  • Kauf des Kennzeichens: ca. 15€
  • Versicherungsgebühren (jährlich): 1. Jahr ca. 65€, 2. Jahr ca. 45€, 3. Jahr ca. 20€ ...
  • Steuern werden für Kleinkrafträder nicht erhoben


Netterweise hat uns dann auch noch einer unserer ersten zertifizierten Kleinkraftrad-Kunden und stolzer Fahrer eines 45km/h E-max 110s Rollers folgende Auskunft erteilt:

Zulassung erfolgte auf Antrag gem. §3 Abs. 3 FZV. Verzicht auf Ausgabe HU Plakette gem. §29 Abs.1 StVZO. (Es bleibt ja ein Kleinkraftrad mit 45km/h - also kein TÜV notwendig). Dann bekam ich auf das Nummernschild die Zulassungsplakette sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ausgehändigt. Auf der CoC wurde das Erstzulassungsdatum notiert und mit einem Stempel versehen. Dies ist nunmehr mein "Kfz. Brief". Bei der HUK Coburg zahle ich für den Leichtkraftroller als auch den Kleinkraftroller nach 3 Jahren jeweils 20,40 Euro Versicherung.


Somit wurden schlussendlich alle Weiteren Unklarheiten und Spekulationen aus dem Weg geräumt, sodass ab jetzt auch Sie für Ihr Kleinkraftrad die THG Prämie beantragen können. 


Und die beste Nachricht kommt zum Schluss, das Umweltbundesamt teilt die Höhe der THG Prämie nur auf drei unterschiedliche Fahrzeugklassen auf. M1 (PKW), N1 (Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse). Alle weiteren Fahrzeugklassen, welche sich nicht eindeutig in eine der drei Klassen einordnen lassen, rutschen automatisch in die Klasse der PKWs (M1), was bedeutet, Sie erhalten für Ihr Kleinkraftrad dieselbe Prämie wie für Ihren PKW. 


Die geringen Anschaffungskosten eines Elektrorollers können somit mit etwas Geschick und Geduld komplett über die THG Prämie amortisiert werden.

Als Beispiel haben wir uns einen 45km/h Elektroroller von Netto ausgesucht. Dieser kostet (Stand 29.05.2022) schlappe 1.499€. Eine Finanzierung mit einer Laufzeit von 60 Monaten lässt sich beispielsweise mit einer monatlichen Rate von 25,43€ bzw. 305€ pro Jahr erzielen (Stand 29.05.2022). Somit bleiben sogar noch 45€ pro Jahr übrig, um die laufenden Kosten zu tilgen. Alternativ lässt sich der Elektroroller auch per Ratenkauf direkt bei Netto für 27,37€ beziehen. Übrigens: Selbst bei den aktuell hohen Stromkosten lässt sich ein E-Roller für weniger als 20€ auf 1500km bewegen.


*Über vereinzelte Ablehnungen der Anträge durch die Zulassungsbehörde wurden wir bereits von manchen Kunden informiert, sodass wir Ihnen empfehlen, sich vorab zur Sicherheit bei Ihrer Behörde über die genauen Voraussetzungen der freiwilligen Zulassung zu erkundigen. Letzten Endes aber ist die freiwillige Zulassung laut Gesetz (§3 Abs. 3 FZV) rechtsgültig und somit muss die Behörde Ihrem Antrag nachgehen.



Autorin: Petra Baumann

Beitragsbild © powerlane