Kritik an der THG-Quote: Bloße Symbolpolitik?
- 2022-03-21
THG Quote Allgemein
Kontroverse Diskussionen rund um die THG-Quote
Immer wieder erreichen uns Anfragen, inwiefern das am 01. Januar 2022 eingeführte umweltpolitische Instrument der Treibhausgasminderungsquote tatsächlich einen positiven Effekt auf die Verkehrswende hat. Auch in einschlägigen Internetforen laufen kontroverse und teils recht emotionale Diskussionen rund um die THG-Quote. Ein großer Konsens herrscht zumindest bei der Meinung, dass der Verkehrssektor einer der größten Verursacher des menschengemachten Klimawandels ist. Dieser ist für ein Viertel der europäischen Treibhausgasemissionen ursächlich und mit wachsender Tendenz das klimapolitische Problemkind, sowie eine akute Bedrohung der Umsetzung nationaler Klimaschutzziele.
Bewertung durch Umweltschutzorganisationen
Doch was sagen eigentlich diejenigen, deren Leitbild und vollstes Engagement dem Thema Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gewidmet ist? Also die gemeinnützigen und unabhängigen Umweltschutzorganisationen, welche sich ohne parteipolitische Einflussnahmen oder Lobbyarbeit tagtäglich dafür einsetzen, dass unsere Gesellschaft nachhaltiger wird.
Daher haben wir zwei Stellungnahmen von Umweltschutzorganisationen näher unter die Lupe genommen:
Eine gemeinsame Stellungnahme durch die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace Deutschland, den Deutschen Naturschutzring, WWF Deutschland, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, dem Verkehrsclub Deutschland und Robin Wood zur THG Quote vom 15. November 2020 besagt: Um Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu garantieren, benötigen wir eine ganzheitliche Mobilitätstransformation. Diese verlangt eine signifikante Reduktion des motorisierten Individualverkehrs, den Ausbau des Rad- und Fußverkehrs, eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, die umfassende Verlagerung des Flug- und Schwerlastverkehrs auf die Schiene sowie ein rasches Verbot der Zulassung von Verbrennungsmotoren in Autos. Für die übrigen Pkw und Lkw ist eine rasche Umstellung von fossilen Kraftstoffen auf effiziente und emissionsfreie Antriebe sowie eine Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs notwendig.
Die direkte Nutzung von Strom muss Priorität haben. Wasserstoff und synthetische Treibstoffe sind für den Einsatz im Straßenverkehr ungeeignet. Sie sollten dem Langstreckenluft- und -seeverkehr vorbehalten bleiben, soweit dieser unvermeidlich ist und nicht auf klimaschonendere Verkehrsmittel wie die Bahn verlagert werden kann. Die Verwendung von Biokraftstoffen auf der Basis von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen muss gänzlich eingestellt und die Nutzung von Restbiomasse konsequent auf nachhaltig verfügbare Mengen begrenzt werden. Die E-Mobilität ermöglicht eine umweltfreundliche und effiziente Antriebsform im Vergleich zum Verbrennungsmotor. Aus diesem Grund sollten die Autos in absehbarer Zeit mehrheitlich direkt elektrifiziert werden. Das Ziel darf aber nicht sein, den heutigen Straßenverkehr 1:1 zu ersetzen. Elektromobilität ist nur dann ökologisch sinnvoll, wenn der motorisierte Individualverkehr erheblich reduziert wird und die PKWs deutlich kompakter, leichter und energieeffizienter gebaut werden.
Zudem stellen die Umweltschutzverbände fest, dass die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs mit einem enormen Ausbau der erneuerbaren Energien verbunden sein muss, um das Klimaschutzpotenzial voll auszuschöpfen. Strom aus forstwirtschaftlicher Biomasse (Rundholz) ist hiervon auszuschließen, da die Nachhaltigkeitsvorgaben der RED II-Verordnung ungenügend sind. Auch Reststoffe aus der Holzverarbeitung sind ausgenommen, solange es keine Nutzungskonkurrenz gibt.
Auch wenn die RED-II Verordnung in der Praxis gewisse Fragen aufwirft, lässt sich nicht bestreiten, dass sie einen direkten Einfluss auf die Energiewende haben wird. Insbesondere durch eine regelmäßige Neubewertung der Verordnung sollen die ambitionierten Klimaziele der kommenden Jahre erreicht werden.
Zitat: „Wir begrüßen, dass die vorliegenden Entwürfe einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Elektromobilität legen, indem die Anrechnung von erneuerbarem Strom für den Straßenverkehr verbessert und der Ausbau der Ladeinfrastruktur gefördert wird. Eine Überprüfung der Zielerreichung halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Quote nachgeschärft wird, um die insgesamt zu wenig ambitionierten EU-Klimaziele für 2030 überzuerfüllen.“
Zum anderen die Stellungnahme des Naturschutzbundes zur THG Quote vom 13.11.2020: Der Naturschutzbund Deutschland e.V. hält es laut einer Stellungnahme zur Weiterentwicklung der THG-Quote für den geeigneten Weg, an dem Ansatz einer Treibhausgasminderungsquote festzuhalten, um die Dekarbonisierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II im Verkehrssektor zu verwirklichen. Zitat: „Die Direktnutzung von Strom durch Elektrofahrzeuge stellt die optimale Nutzung von erneuerbaren Energien im Verkehrsbereich dar und sollte daher noch stärker gefördert werden.“ Derzeit behindern aber die hohen Anschaffungskosten einen größeren Absatz von Elektrofahrzeugen.
Zitat: „Dieses Element ist daher ausdrücklich zu begrüßen - auch wenn es keinen verbindlichen Charakter hat. Es ist davon auszugehen, dass Marktmechanismen hier eine regulierende Wirkung entfalten werden. “
Fazit:
Grundsätzlich wird das klimapolitische Instrument der THG Quote von den oben genannten Umweltschutzorganisationen also durchweg positiv bewertet, allerdings sollte es der Gesetzgeber nicht bei den bisher geschaffenen Anreizsystemen in Form einer THG-Prämie belassen, denn es besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf, sodass zusätzliche staatliche Regularien eingeführt werden müssen, um die Energiewende schnell voranzutreiben.
Autorin: Marion Neubauer
Beitragsbild © pexels.com
Quellen:
Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Naturschutzrings, des WWF Deutschland, des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, des Verkehrsclubs Deutschland, der Deutschen Umwelthilfe sowie von Robin Wood und Greenpeace Deutschland. (Webseite, zuletzt aufgerufen am 10.02.2022)
Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote und Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Webseite, zuletzt aufgerufen am 11.02.2022)