THG-Wissen
Wie berechnet sich deine THG-Prämie? (Stand 2026)
Wer bekommt die THG-Prämie?
- Du fährst ein rein batterieelektrisches Fahrzeug (kein Hybrid).
- Das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen und du bist als Halter im Fahrzeugschein eingetragen.
- Die Prämie gibt es einmal pro Fahrzeug und Jahr, unabhängig davon, wie viel du fährst oder wo du lädst.
- Auch Leasing- und Gebrauchtfahrzeuge zählen. Entscheidend ist, wer im Fahrzeugschein als Halter steht.
Tatsächliche Kilometer, dein Fahrzeugmodell oder dein Stromtarif ändern an der Prämienhöhe nichts. Der Gesetzgeber rechnet für alle E-Pkw mit einer Pauschale.
So entsteht deine Prämie in drei Schritten
Du musst keine Formel rechnen, um zu verstehen, wo deine Prämie herkommt. Im Kern sind es drei Schritte.
1. Dein Elektroauto bekommt eine CO2-Minderung zugerechnet. Weil du elektrisch statt mit Benzin oder Diesel fährst, schreibt dir der Gesetzgeber eine pauschal berechnete CO2-Einsparung gut. Für ein privates Elektroauto sind das 2026 rund 0,76 Tonnen CO2 pro Jahr.
2. Diese Menge wird handelbar. Das Umweltbundesamt bescheinigt die Minderungsmenge, und über die sogenannte THG-Quote wird sie handelbar. Mineralölunternehmen müssen einen gesetzlich steigenden Anteil ihrer Emissionen ausgleichen und kaufen dafür genau diese Mengen.
3. Wir vermarkten die Menge und du erhältst deine Prämie. Wir bündeln viele Fahrzeuge, reichen sie beim Umweltbundesamt ein und vermarkten die Mengen am Quotenmarkt. Du bekommst deinen Festpreis, den Rest der Abwicklung übernehmen wir.
So entsteht deine Prämie in vier Schritten
Rechenbeispiel 2026
- Anrechenbare CO2-Minderung 2026: rund 0,76 Tonnen pro Fahrzeug und Jahr (pauschal aus den gesetzlichen Vorgaben abgeleitet, Rechenweg weiter unten).
- Der Marktpreis je Tonne CO2 schwankt stark und wird laufend neu gebildet.
- Aus dem erzielbaren Erlös bildet Elektrovorteil einen Festpreis: aktuell 300 Euro, für Neufahrzeuge 350 Euro (Stand August 2026).
Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Anerkennung deines Fahrzeugs durch das Umweltbundesamt. Die jeweils aktuelle Prämienhöhe siehst du auf unserer Startseite.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Marktwert der Quote, also dem Bruttoerlös am Großhandelsmarkt, und deiner Prämie, also dem festen Betrag, der bei dir ankommt. Für dich zählt die Prämie. Diese nennen wir dir beim Upload verbindlich, vorbehaltlich der erfolgreichen Anerkennung durch das Umweltbundesamt.
Warum kann dieselbe Prämie unterschiedlich hoch sein?
Der Preis für eine THG-Quote verändert sich, ähnlich wie ein Spritpreis oder ein Wechselkurs, praktisch täglich. Der THG-Markt ist ein volatiler Rohstoffmarkt. Das hat eine Folge, die viele Kunden überrascht: Zwei Nachbarn mit dem gleichen Elektroauto können im selben Jahr unterschiedlich hohe Prämien erhalten.
Dafür gibt es zwei Gründe. Erstens der Zeitpunkt: Unser Festpreis folgt dem Markt und wird im Jahresverlauf angepasst. Wer im Frühjahr hochlädt, sichert sich das Frühjahrs-Angebot, wer im Herbst hochlädt, das Herbst-Angebot. Zweitens der Prämienfall: Für Neufahrzeuge gibt es einen höheren Betrag als für Bestandsfahrzeuge. Niemand hat also etwas falsch gemacht, wenn der Nachbar mehr bekommen hat.
Der Upload-Zeitpunkt bestimmt die Höhe
Unser Angebot folgt dem Markt. Die Kurve zeigt den Verlauf vereinfacht und ohne Werte.
Upload im April
Prämie gesichertHöherer Betrag
Upload im September
Prämie gesichertNiedrigerer Betrag
So sichern und glätten wir deine Prämie
Damit du nicht auf den perfekten Tag spekulieren musst, beobachten wir den Markt laufend und bilden daraus unseren Festpreis. Er basiert auf durchschnittlichen Marktpreisen über mehrere Monate, nicht auf Tageskursen. Kurzfristige Ausschläge nach oben oder unten schlagen deshalb nicht auf dein Angebot durch.
Dieser Angebotspreis kann sich im Jahresverlauf ändern, wenn sich der Markt insgesamt bewegt. Für dich gilt: Ab dem Moment deines Uploads steht dein Betrag fest. Spätere Marktbewegungen ändern ihn nicht mehr, weder nach unten noch nach oben. Kurzfristige Zacken glätten wir, den langfristigen Trend bildet der Markt ab. Diese klare Trennung ist der Grund, warum du dich auf deinen zugesagten Betrag verlassen kannst.
Nach dem Upload bleibt deine Prämie fix
Der Marktpreis bleibt ständig in Bewegung. Die Kurve zeigt den Verlauf vereinfacht und ohne Werte.
Garantiert ist garantiert
Eine einmal zugesagte Prämie kürzen wir nachträglich nicht. Nicht bei fallenden Marktpreisen und nicht über das Kleingedruckte. Manche Vertragsmodelle am Markt erlauben nachträgliche Anpassungen nach eigenem Ermessen. Wir halten das anders: Der Betrag, den du beim Upload sicherst, ist der Betrag, der nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt ausgezahlt wird.
Was das für 2027 und die Folgejahre heißt
Jedes Jahr ist beim Thema THG-Quote ein eigener Markt. Die gesetzliche Quote, also der Anteil, den die Mineralölunternehmen ausgleichen müssen, steigt Jahr für Jahr: 2026 liegt sie bei 12,0 Prozent, 2027 bei 17,5 Prozent, 2028 bei 19,5 Prozent und 2029 bei 22,5 Prozent. Diese Werte sind gesetzlich festgelegt (Stand Juli 2026).
Eine höhere Quote erhöht für sich genommen den Bedarf an CO2-Minderungen. Daraus lässt sich aber keine bestimmte Prämienhöhe für die Zukunft ableiten, weil gleichzeitig das Angebot an Erfüllungsoptionen, übertragene Mengen aus Vorjahren und die weitere Gesetzgebung den Preis beeinflussen. Deine Prämie für ein Jahr sagt deshalb wenig darüber aus, wie hoch sie im Folgejahr ausfällt. Wer heute hochlädt, sichert sich verlässlich die heutigen Konditionen.
Die gesetzliche THG-Quote steigt Jahr für Jahr
Gesetzlich festgelegte Werte, Stand Juli 2026.
Quelle: Zoll, § 37a Abs. 4 BImSchG, Stand Juli 2026.
Was alles in deiner Prämie steckt
Vielleicht rechnest du nach: 0,76 Tonnen mal öffentlich gemeldeter Tonnenpreis ergibt mehr als die Prämie. Diese Rechnung geht so nicht auf. Öffentlich genannte Tonnenpreise sind Stichtags- oder Großhandelsindikatoren. Der tatsächlich erzielbare Erlös hängt von Lieferzeitraum, Menge, Vertragszeitpunkt und der Anerkennung durch das Umweltbundesamt ab und liegt regelmäßig darunter. Und von diesem Erlös bezahlen wir die komplette Arbeit, die deine Prämie überhaupt erst möglich macht:
Prüfung und Einreichung
Wir prüfen deinen Fahrzeugschein, gleichen die Daten ab und melden dein Fahrzeug fristgerecht und formal korrekt beim Umweltbundesamt an.
Bündelung und Vermarktung
Einzelne Fahrzeuge kann niemand am Quotenmarkt verkaufen. Wir bündeln viele tausend Fahrzeuge und verhandeln damit auf Augenhöhe mit den quotenpflichtigen Unternehmen.
Marktrisiko liegt bei uns
Fällt der Marktpreis nach deinem Upload, bleibt deine Prämie trotzdem stehen. Diesen Verlust tragen wir, nicht du.
Vorfinanzierung und Zahlungssicherheit
Sofortzahlungen strecken wir aus eigener Kasse vor, lange bevor der Quotenerlös bei uns eingeht. Rücklagen sorgen dafür, dass jede zugesagte Prämie auch ausgezahlt wird.
Echter Service statt Warteschleife
Ein Team aus Menschen prüft Anträge, beantwortet Fragen und kümmert sich um Sonderfälle wie Halterwechsel oder unleserliche Dokumente.
Recht, Compliance und Technik
Rechtssichere Verträge, saubere Dokumentation gegenüber den Behörden, sichere Datenhaltung und eine Plattform, auf der dein Upload in wenigen Minuten erledigt ist.
Dazu kommen die Dinge, die jedes Unternehmen trägt: Marketing, damit E-Auto-Halter uns überhaupt finden, Buchhaltung, Versicherungen und Infrastruktur. All das kostet Geld. Deshalb liegt deine Prämie unter dem Bruttoerlös der Quote, und genau deshalb können wir dir dafür etwas geben, das am volatilen THG-Markt viel wert ist: einen festen Betrag, null Aufwand und null Risiko.
Warum wir auf verlässliche statt spektakuläre Prämien setzen
Der THG-Markt hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sehr hohe Prämienversprechen selten von Dauer sind. Einzelne Anbieter konnten zugesagte Beträge am Ende nicht mehr auszahlen und sind vom Markt verschwunden. Wir versprechen dir deshalb keine Rekordwerte, die nur für einen Tag oder für wenige gelten. Wir sichern dir einen fairen, planbaren Betrag und zahlen zuverlässig aus. Und was wir einmal zugesagt haben, kürzen wir nicht nachträglich. Ein beworbener Spitzenwert nützt dir nur dann, wenn er am Ende auch pünktlich und in voller Höhe bei dir ankommt. Diese Verlässlichkeit ist der Kern dessen, wofür Elektrovorteil steht.
Häufige Fragen
Warum habe ich weniger bekommen als letztes Jahr?
Warum bekommt jemand mit dem gleichen Auto mehr als ich?
Warum wirbt ein anderer Anbieter mit einem höheren Betrag?
Ändert sich meine Prämie nach dem Upload noch?
Kann meine zugesagte Prämie nachträglich gekürzt werden?
Wann wird ausgezahlt?
Bekomme ich mehr, wenn ich mit dem Upload warte?
Wie hoch ist die THG-Prämie 2026?
Muss ich die THG-Prämie versteuern?
Die Berechnung im Detail
Wenn du es genau wissen möchtest, hier die Berechnung nach der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV). Alle Werte sind öffentlich festgelegt, es handelt sich um eine pauschale Berechnung in CO2-Äquivalenten, nicht um eine Messung an deinem Fahrzeug.
Für ein privates Elektroauto (Klasse M1) rechnet der Gesetzgeber pauschal mit 2.000 Kilowattstunden Ladestrom pro Jahr. Daraus wird die anrechenbare CO2-Minderung so bestimmt:
- Der Strommix erhält einen jährlich vom Umweltbundesamt festgelegten Emissionswert (2026: 119 Gramm CO2 pro Megajoule). Ein Anpassungsfaktor von 0,4 berücksichtigt den höheren Wirkungsgrad des Elektroantriebs, und Ladestrom wird mit dem gesetzlichen Faktor 3 angerechnet.
- Als Vergleich dient der fossile Referenzwert von 94 Gramm CO2 pro Megajoule, abgesenkt um die gesetzliche Jahresquote (2026: 12,0 Prozent).
- Die Differenz zwischen dem abgesenkten Referenzwert und der tatsächlichen Intensität des Stroms ist die anrechenbare Minderung.
In einer Zeile, mit Einheiten:
2.000 kWh × 3,6 MJ/kWh × 3 × [(94 × 0,88) − (119 × 0,4)] g CO2/MJ = 758.592 g ≈ 0,76 t CO2-Äquivalent
Diese Menge, multipliziert mit dem am Markt erzielbaren Preis je Tonne, bildet die Grundlage, aus der unser Festpreis entsteht.
| Jahr | Gesetzliche THG-Quote |
|---|---|
| 2024 | 9,35 % |
| 2025 | 10,6 % |
| 2026 | 12,0 % |
| 2027 | 17,5 % |
| 2028 | 19,5 % |
| 2029 | 22,5 % |
Stand Juli 2026. Der Gesetzgeber kann die Quotenhöhen durch künftige Gesetzesänderungen anpassen.
Quellen: § 37a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), 38. BImSchV, Emissionswert-Bekanntmachung des Umweltbundesamts (UBA), Quotenhöhe laut Zoll.
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