THG-Prämie für E-Roller kommt unter die Räder

  • 2023-04-20
  • THG Quote Allgemein

Kleinstfahrzeuge im Abseits: Gesetzesänderung bremst THG-Prämie aus



+++ Update 29.07.2023: Es ist soweit, die neue THG-Verordnung ist heute in Kraft getreten, damit ist ein Prämienantrag folgende E-Roller/ Kleinkrafträder nicht mehr möglich +++



Nicht mehr zertifizierbare Fahrzeugklassen: L1e-A, L1e-B, L2e-P, L2e-U, L3e-A1, L3e (Art des Aufbaus = Feld 4 = B), L4e-A1, L6e-A, L6e-BP, L6e-BU, 24, 25

Weiterhin zertifizierbare Fahrzeugklassen: L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A, L5e-B, L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CP, L7e-CU, 26


Quelle: Link "§ 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert: „, für das eine Zulassungspflicht nach § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung besteht“


+++ WICHTIGE NEUERUNG: "Insbesondere zulassungsfreie elektrische Leichtkrafträder, Kleinkrafträder oder Elektrokleinstfahrzeuge benötigen im Jahr nur sehr geringe Strommengen. Der Vollzugsaufwand für die sich daraus ergebenen niedrigen Einnahmen im Quotenhandel wäre unverhältnismäßig hoch."

Dieser ökologisch sehr wertvolle Fakt ist nun leider Grund dafür, dass es womöglich sehr bald schon keine THG-Quote mehr für zulassungsfreie Leichtkrafträder, Kleinkrafträder oder Elektrokleinstfahrzeuge geben wird. Eine Beantragung durch freiwillige Zulassung soll komplett unterbunden werden!

Wir empfehlen eine umgehende Beantragung, da unklar ist, wann die Neuerungen in Kraft treten.+++



Endlich können sich die Zulassungsbehörden wieder entspannen, denn wenn es nach einem aktuellen Referentenentwurf geht, fallen zukünftig alle zulassungsfreien Zweiräder aus der potenziellen Anrechnung heraus. 


Worum geht es überhaupt?

Normalerweise besitzt ein umweltbewusster Fahrer eines 45km/h E-Rollers nur ein kleines Versicherungskennzeichen und keinen Fahrzeugschein, wodurch die formalen Bedingungen für den Prämienantrag leider nicht erfüllt werden. Es gibt jedoch den seit geraumer Zeit bekannten Trick, auch für ein Kleinkraftrad eine THG Prämie zu erhalten. Das Zauberwort hierzu lautet "Freiwillige Zulassung".


Die Entscheidung des Gesetzgebers, zulassungsfreie Zweiräder aus der potenziellen Anrechnung herauszunehmen, ist eine Reaktion auf die vermehrte Nutzung des Zulassungs-Tricks. Die Regierung möchte sicherstellen, dass nur zulassungspflichtige Fahrzeuge in den Genuss der THG-Prämie kommen.


Aber wo steht, dass E-Zweiräder aus der THG-Quotenanrechnung fallen? 

In einem Referentenentwurf des BMUV vom 03.04.2023 steht, dass der bestehende § 7 wie folgt geändert werden soll: 



a) In Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt:  

„Ladepunktbetreiber ist in diesen Fällen die Person, auf die nachweislich das reine Batterieelektrofahrzeug zugelassen ist. Elektrischer Strom zur Verwendung in Fahrzeugen gemäß § 3 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) geändert worden ist, kann nur auf die Erfüllung der Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen angerechnet werden, wenn für die entsprechende Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert bekannt gegeben wurde. 


Wichtig ist dabei der letzte Satz, denn – auch wenn das oft anders kommuniziert wird – gibt es für elektrische Zweiräder bisher keinen eigenen Schätzwert. Die Klasse der elektrischen Zweiräder und Kleinstfahrzeuge wird aktuell der Klasse der Pkw zugeordnet und entsprechend mit einem deutlich zu hohen Anteil gewichtet. Wir haben das bisher aber als Chance angesehen und als eine Art „Förderung durch die Hintertür“. Das haben uns auch unsere Kunden bestätigt, denn durch die THG-Quote konnte der Absatz der Fahrzeuge massiv gesteigert werden.  


+++ Unsere Forderung sieht hier ganz klar eine eigene Kategorie mit einem angepassten Schätzwert vor. +++ 


Warum eine Förderung zulassungsfreier E-Fahrzeuge wichtig ist

Die freiwillige Zulassung wird oft als Schlupfloch kritisiert, war jedoch ein legales Mittel zur Förderung von Kleinkrafträdern. Insgesamt sind diese eine wichtige Alternative zu PKWs, die erhebliche Vorteile für die Umwelt, die Mobilität und die Wirtschaftlichkeit bieten. Es ist daher wichtig, dass Roller auch in Zukunft gefördert werden, um ihre Verbreitung zu fördern und die Menschen für eine umweltfreundliche Mobilität zu sensibilisieren.



Im Hinblick auf das ambitionierte Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2030 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen, stellen die aktuellen Entwicklungen eher ein Hindernis dar.


Was sind die konkreten Auswirkungen?

Die fehlende Förderung von Kleinfahrzeugen wie E-Roller und Kabinenfahrzeuge hätte erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Mobilität und Wirtschaftlichkeit. Die Verbreitung von umweltfreundlichen Kleinfahrzeugen würde stagnieren oder sogar zurückgehen, während der Einsatz von im Vergleich zu E-PKWs günstigeren Verbrenner-PKW zunehmen würde. Dies würde zu längeren Staus, höheren Schadstoffemissionen und einem höheren Bedarf an Parkplätzen führen. Die Kosten für Mobilität würden steigen und es würde schwieriger werden, die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.


Fazit

Eine Förderung von zulassungsfreien Elektrofahrzeugen wie E-Rollern und Kabinenfahrzeugen ist wichtig, um die Verbreitung umweltfreundlicher Kleinfahrzeuge zu fördern. Ohne die THG Prämie würde die Verbreitung von umweltfreundlichen Kleinfahrzeugen stagnieren oder sogar zurückgehen. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Mobilität und Wirtschaftlichkeit, einschließlich höherer Schadstoffemissionen und höherer Mobilitätskosten. Es ist also zwingend erforderlich, dass zulassungsfreien Elektrofahrzeugen - wenn auch mit einer geringeren Anrechnung - weiterhin mit der THG Prämie gefördert werden können.




+++ Tipp: Noch könnt ihr für alle E-Fahrzeuge mit einer Zulassung Teil I die volle THG-Prämie abstauben. Klickt einfach rein, registriert euch in wenigen Minuten und lehnt euch entspannt zurück. +++