„BAFA-Bonus 2023“ - so viel Kaufprämie gibt's für dein E-Auto

  • 2022-08-26
  • THG Quote Allgemein

Der neue „Umweltbonus“ - so viel Kaufprämie gibt's ab 2023 für dein Elektroauto

 

+++ Zwischenzeitlich ist auch bestätigt worden, dass ab 2023 "neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt" seien! +++

 

Endlich hat die Zitterpartie für euch ein Ende, denn endlich sind die Details zur neuen Elektroauto-Kaufprämie ab 2023 bekannt geworden. Entgegen der üblichen Erwartung einiger Elektroexperten und Branchenvertretern, dass die Prämie ab 2023 komplett wegfallen wird, gibt es aber einige positive Signale aus der Politik. Was das Wirtschaftsministerium konkret beschlossen hat, zeigen wir euch in diesem Blogartikel - so viel aber bereits vorab: die Höhe der Prämie wird deutlich geringer.

Besonders wichtig wird das Thema der Förderung besonders für Leasing-Angebote, denn dort wird die Kaufprämie bereits einberechnet und somit ergeben sich durch ein Abschmelzen des Umweltbonus tendenziell höhere monatliche Leasingbeträge. Außerdem übersteigt aktuell die Nachfrage das Angebot an E-Fahrzeugen deutlich und die Lieferzeiten werden immer länger. Insofern sitzen die Besteller auf heißen Kohlen, denn wie sich der Preis entwickelt - besonders wenn die Förderung wegfällt - ist unbekannt.

 

Warum gibt es überhaupt noch einen Umweltbonus in 2023?

Dazu sagt der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck:

„Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1-Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr.“

Aufgrund dieser Position haben sich Insider auch stets mit der Erwartung positioniert, dass eine Weiterführung der bisherigen Bonusregelung nicht mehr notwendig sein wird. Jedoch - und das haben viele frühe E-Mobilisten 2019 noch live erlebt - wurde vor ca. 3 Jahren der „alte“ Bonus in der Übergangsphase schlicht aufgeschlagen und die Fahrzeugpreise bewegen sich durch die aktuell angespannte Situation weiterhin nach oben. Daher gab es auch immer Stimmen, die zumindest eine Übergangsphase - also ohne einen harten Cut - präferierten. Das sieht nun auch unser Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister so, denn

„wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung. Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. Das sorgt für mehr Klimaschutz im Verkehr und setzt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet ein.“

 

Was ändert sich jetzt im Detail?

Zukünftig soll auch weiterhin das Datum des Förderantrags maßgeblich bleiben. Außerdem wird auch mit der neuen Prämie der Hersteller weiterhin 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung übernehmen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzugerechnet. Hierzu ist jedoch die Politik mit den Unternehmen noch im Austausch – eine genaue Festlegung gibt es daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht.

Neu ist auch, dass die Mittel für den Umweltbonus im Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden. Wichtig dabei ist: Wenn die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus. Obendrein ist wichtig, dass die Regelungen noch nicht final fixiert sind und die inzwischen beschlossenen Eckpunkte aber zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt werden sollen. Hierfür müssen diese aber noch von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft wurden.

+++ Im Gegensatz zur THG-Quote ist der Fördertopf begrenzt und läuft in wenigen Jahren aus. Die Quotenerlöse hingegen wird es auf jeden Fall bis voraussichtlich ins Jahr 2030 geben. +++

 

1. Der „Umweltbonus“ ab dem 01.01.2023

Keine Änderung gibt es für die Förderung von Plug-in-Hybridfahrzeugen, denn diese wird in der bisherigen Form noch bis zum 31.12.2022 weitergeführt. Ab dem 01.01.2023 erhalten Plug-in-Hybridfahrzeuge dann aber keine Förderung mehr durch den Umweltbonus. Neu ist auch, dass ab dem 01.01.2023 der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge folgendermaßen gegliedert ist:

- Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro

- Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro

- der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich jedoch nicht

 

2. Der „Umweltbonus“ ab dem 01.09.2023

- die Förderung wird ab dem Zeitpunkt auf Privatpersonen beschränkt

- inwiefern eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen ausgeweitet wird, ist derzeit noch in der Prüfung

- ansonsten bleiben jedoch die Förderkonditionen aus Punkt 1 unverändert

 

3. Der „Umweltbonus“ ab dem 01.01.2024

ab dem 01.01.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro dann nur noch 3.000 Euro

- alle Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten dann keine Förderung mehr und sind komplett von der Förderung ausgenommen

- der Kreis der Antragsberechtigten bleibt von nun an auf Privatpersonen beschränkt

 

Fazit - Eine abgemilderte Weiterführung schafft Planungssicherheit!

Grundsätzlich möchten wir die neuen Förderrichtlinien nicht werten, empfinden es aber sehr gut, dass der Umweltbonus in einer abgemilderten und gedeckelten Variante weitergeführt wird. Das schafft für alle Elektrofahrzeug-Besteller in 2022 eine gewisse Sicherheit. Außerdem finden wir es gut, dass die Förderung für PlugIn-Hybride entfällt - diese Kategorie muss schon lange nicht mehr gefördert werden - und hilft dem Umwelt- und Klimaschutz auch nicht. Das Wirtschaftsministerium meint dazu treffend:

„Durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.8.2023 (für Privatpersonen sogar bis 31.12.2023) entsteht für Käuferinnen und Käufer Planungssicherheit, denn die Lieferzeiten der meisten Elektrofahrzeug-Modelle liegt unterhalb von zwölf Monaten. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen.“

Was meint ihr dazu? Ist die Entscheidung vom Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister ein logischer Schritt, oder hättet ihr es für sinnvoll befunden, die Förderung komplett zu kippen? Schreibt uns gerne eure Meinung in den Kommentaren!


Quelle: Pressemitteilungen des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz