Ausfüllhinweise Wallbox THG Prämie Bundesnetzagentur
- 2022-08-31
Ausfüllhinweise zur Online Anmeldung von Ladepunkten bei der Bundesnetzagentur
Allgemeine Hinweise:
Laut Bundesnetzagentur sind Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder sonstigen Stellplätzen von Privatpersonen zwar grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte, aber wenn dies explizit durch den Antragsteller gewünscht ist und die Voraussetzungen erfüllt sind, können auch solche Ladepunkte öffentlich zugänglich gemacht werden. So gibt es bereits mehr als hundert von Privatpersonen betriebene Ladepunkte. Eine wesentliche Voraussetzung dabei ist, dass die Ladesäule erkennbar für Dritte mit einer ausreichenden Dauer öffentlich zugänglich ist. Auch eine Datenschnittstelle ist NICHT erforderlich, sofern die Wallbox vor dem 01.03.2022 in Betrieb genommen wurde.
In einigen Fällen lehnt die Bundesnetzagentur die Ladepunktanmeldung trotz Erfüllung aller Voraussetzungen pauschal ab und bittet um eine erneute Anmeldung unter Berücksichtigung der bereits bekannten Bedinungen.